Düsseldorf Auch 2014 nicht mehr Netto vom Brutto

Düsseldorf · Der Steuerzahlerbund hat für Haushalte der Region die Abgaben-Last ermittelt. Entlastungen durch den Grundfreibetrag werden aufgefressen durch die kalte Progression und die höhere Ökostrom-Umlage.

In diesen Tagen erhalten Arbeitnehmer die erste Gehaltsabrechnung für das Jahr 2014. In der Regel bekommen sie etwas mehr Geld, die Bruttolöhne haben sich im Schnitt um 1,8 Prozent erhöht. Doch der Staat greift den Bürgern trotz Wirtschaftsboom und Wahlkampf-Versprechen weiter tief in die Taschen, wie Berechnungen des Bundes der Steuerzahler für vier Musterhaushalte der Region zeigen. Die Belastung ist nur marginal gesunken, teilweise gar gestiegen.

Immerhin: Die Beitragssätze zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung bleiben konstant. Gar für Entlastung bei der Einkommensteuer sorgt die Erhöhung des jährlichen Grundfreibetrag um insgesamt 350 Euro auf 8345 Euro. Zudem können Arbeitnehmer nun einen größeren Teil (78 Prozent) ihrer Rentenversicherungs-Beiträge steuerlich geltend machen. So sieht es das Alterseinkünftegesetz vor, im Gegenzug erhöht sich der steuerpflichtige Anteil der späteren Rente.

Doch an anderer Stelle langt der Staat stärker zu. "Durch die kalte Progression wird die Entlastungswirkung des erhöhten Grundfreibetrags weitgehend aufgefressen", sagte Volker Stern vom Bund der Steuerzahler. Kalte Progression heißt: Wegen des progressiven Steuertarifs steigt die Lohnsteuer stärker als der Lohn. Zudem bekommen die Haushalte die Erhöhung der Ökostrom-Umlage zu spüren, sie wurde zum Jahreswechsel von 5,28 Cent auf 6,24 Cent je Kilowattstunde erhöht. Raucher trifft zudem die erneute Erhöhung der Tabaksteuer. Die Ergebnisse im Einzelnen:

Der Muster-Single aus Düsseldorf kann sich über eine Erhöhung des Bruttolohns um knapp 100 Euro freuen. Doch als Gutverdiener bekommt er die kalte Progression besonders zu spüren. Zudem trifft ihn – anders als die übrigen Muster-Haushalte – auch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen. In der Rentenversicherung muss der Beitrag nun auf bis zu 5950 Euro Bruttolohn pro Monat entrichtet werden (zuvor: 5800 Euro), in der Krankenversicherung steigt die Grenze von 3937 auf 4050 Euro. Von seinem Bruttolohn muss der Muster-Single wie im Vorjahr 44,8 Prozent direkte Steuern und Sozialabgaben abführen. Inklusive indirekter Steuern und Arbeitgeber-Beiträge liegt die Gesamtbelastung bei 62,3 Prozent, minimal weniger als in 2013.

Auch bei der Alleinerziehenden aus Krefeld bleibt die Gesamtbelastung im Wesentlichen gleich. Doch selbst bei diesem relativ geringen Einkommen liegt die Gesamtbelastung bei 47 Prozent – ähnlich wie beim Neusser Doppelverdiener-Paar mit zwei Kindern (49 Prozent). Letzteres profitiert besonders von der Erhöhung des Grundfreibetrags, zugleich werden aber mehr Tabaksteuer (Annahme: 20 Zigaretten pro Tag) und Ökostrom-Umlage fällig.

Verschlechtert hat sich die Lage des Rentner-Haushalts aus Duisburg. Zwar liegt die Rente etwas höher als vor einem Jahr. Doch mit 0,25 Prozent fiel die Erhöhung, die im Juli 2013 wirksam wurde, bescheiden aus. Hinzu kommt, dass Rentner nicht von der höheren Absetzbarkeit der Rentenbeiträge profitieren. In Duisburg steigen zudem Grundsteuer und Abwassergebühr, unterm Strich steigt die Gesamtbelastung von 29,1 auf 29,5 Prozent.

Fazit: "Im internationalen Vergleich bleibt die Abgaben-Belastung extrem angespannt", so Volker Stern. Und die Aussichten sind trübe. Die Bundesregierung hat die eigentlich fällige Senkung des Rentenbeitrags per Eilverfahren gestoppt, um Spielraum für Wahlgeschenke (Rente mit 63) zu bekommen. Zudem drohen wegen der kalte Progression neue Belastungen. "Dass die große Koalition dieses Thema nun komplett ignoriert, ist eine Brüskierung der Steuerzahlers", sagt Experte Stern.

(RP)
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