GerichtsentscheidungRWE darf kleinen Teil des Hambacher Waldes vorerst nicht roden
Das Verwaltungsgericht Köln gewährt einem kleinen Teil des umstrittenen Hambacher Waldes im Rheinischen Tagebaurevier einstweiligen Rechtsschutz und verhindert damit weitere Rodungen. Der BUND legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein.