Urteil des BundessozialgerichtsHartz-IV-Empfänger haben freie Wohnungswahl
Auch Hartz-IV-Empfängern muss ein Umzug in eine andere, teurere Stadt ermöglicht werden. Das Jobcenter ist bei einem Wohnortwechsel verpflichtet, die höheren Unterkunftskosten voll zu übernehmen, wie das Bundessozialgericht am Dienstag in Kassel urteilte.