Urteil am Verfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsrichter schränken Erneuerung befristeter Jobs ein

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat Befürwortern einer Eindämmung von befristeten Jobs den Rücken gestärkt. Arbeitnehmer dürfen beim selben Arbeitgeber nicht mehrmals Arbeitsverträge erhalten, die ohne sachlichen Grund befristet sind.

 Ein erneuter, sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag komme nur dann in Betracht, wenn es sich zuvor um einen Ferienjob in der Schul- oder Studienzeit gehandelt habe (Symbolbild).

Ein erneuter, sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag komme nur dann in Betracht, wenn es sich zuvor um einen Ferienjob in der Schul- oder Studienzeit gehandelt habe (Symbolbild).

Foto: dpa, Andrea Warnecke

Neue Befristung nur nach Ferienjob

(eler/Reuters)
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