Urteil des Bundesarbeitsgerichts Arbeitgeber dürfen Streikbrechern Prämie zahlen

Erfurt · Das Bundesarbeitsgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Arbeitgeber dürfen grundsätzlich Mitarbeiter mit der Zusage von Prämien vom Streiken abhalten - obwohl das zu einer Ungleichbehandlung zwischen den Arbeitswilligen und Streikenden führe.

Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber dürfen Streikbrechern Prämie zahlen
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener
(felt/dpa)
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