Was sich für Arbeitnehmer ändert Krankschreibungen werden digital

Düsseldorf · Der „Gelbe Schein“ soll wegfallen, Krankschreibungen erfolgen in Zukunft digital .Erste Schritte werden bereits ab Oktober umgesetzt – eigentlich waren sie schon vorher geplant.

Der „Gelbe Schein“ soll bald der Vergangenheit angehören.

Der „Gelbe Schein“ soll bald der Vergangenheit angehören.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Arbeitnehmer, die sich krankmelden, müssen künftig keinen „Gelben Schein“ mehr abgeben. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird ab Oktober stufenweise abgeschafft und durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt. Eigentlich sollte die Umsetzung der eAU schon Januar 2021 beginnen, der Start wurde aber immer weiter nach hinten verlegt. „Für die Umsetzung der eAU braucht es nicht nur in den Arztpraxen, sondern etwa auch bei den Krankenkassen entsprechende technische, komplexe Strukturen. Diese waren bis zuletzt nur kaum bei allen Beteiligten vorhaben und generell verfügbar“, schreibt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein auf Anfrage unserer Redaktion.

Und auch zum 1. Oktober ändert sich nicht allzu viel. In einem ersten Schritt wird nämlich nur ein Teil der AU umgestellt: Nur die Scheine, die an die Krankenkasse geschickt werden, fallen in gedruckter Form weg – und werden zukünftig elektronisch weitergeleitet. „Für Patienten ändert sich erst einmal wenig,“ sagt ein Sprecher der Techniker Krankenkasse in Nordrhein-Westfalen. Arbeitnehmer müssten weiterhin ihren Schein beim Arbeitgeber abgeben, wenn sie sich krankmelden. Die einzige Änderung: Sie müssen keinen zweiten Schein an die Krankenkasse schicken. Erst in einem zweiten Schritt wird die Krankmeldung beim Arbeigeber digitalisiert, die Umstellung soll hier ab dem 1. Juli erfolgen. Ab dann werden Krankenkassen die eAU automatisch an den Arbeitgeber weiterleiten.

Die Umstellung im Oktober betrifft also in erster Linie die Arztpraxen. Und dabei auch nicht alle: Wegen unterschiedlicher technischer Voraussetzungen haben die Praxen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember. Erst ab Januar 2022 müssen alle Arztpraxen die eAU integriert haben. „Ich rate den Patienten, bei ihren Ärzten nachzufragen, ob sie eAU schon eingerichtet haben“, sagt der TK-Sprecher. Sonst müssten die Arbeitnehmer das im Zweifelfall noch selbst erledigen.

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„Wir rechnen damit, dass zum Oktober etwa 30 Prozent der Haus- und Facharztpraxen in Nordrhein bereits die technischen Voraussetzungen eingerichtet haben, dies entspräche 4.000 Praxen. Im Verlauf des 4. Quartals erwarten wir aber weitere Zuwächse“, schreibt die KNVO auf Anfrage.

Die Umstellung auf die eAU bekommen die Arztpraxen zum Teil erstattet. Für die Einrichtung eines „notwendigen Kommunikationsweges“ bekommen die Arztpraxen eine einmalige Pauschale von 100, schreibt die KV. Zusätzlich bekommen sie pro Quartal eine Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro. Andere Kosten, wie die die Erstellung eines elektronischen Heilberufsausweis, müssen die Ärzte selbst tragen. Nicht alle Ärzte sind mit der neuen Regelung zufrieden. „Die Art und Weise, wie die Umstellung jetzt durchgesetzt wird, nervt viele. Es hat schließlich schon ein funktionierendes System gegeben“, sagt der Wermelskirchener Allgemeinmediziner Tobias Hopff unserer Redaktion.

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