Leverkusen/Karlsruhe LEV-Anwalt gewinnt gegen Argentinien

Leverkusen/Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat gestern das Land Argentinien zur Rückzahlung der Staatsanleihen und Zinsen an zwei Mandanten verurteilt.

Einer aus dem Raum Köln wird von dem Leverkusener Rechtsanwalt Guido Lenné vertreten. Die Anleger waren von ihren Banken vor einigen Jahren "geködert" worden, besonders zinsgünstige Staatsanleihen in Argentinien aufzunehmen. Von ihrem Geld und den avisierten Zinsen blieb dann aber nach der argentinischen Staatskrise nichts mehr übrig. Das Land berief sich sogar auf ein Notstandsgesetz, wonach es den Kleinanlegern gegenüber nicht verpflichtet sei, die Schulden zurückzuzahlen.

Dem hat der Bundesgerichtshof jetzt in seinem Urteil widersprochen. Rechtsanwalt Lenné hatte auch mit nichts anderem, als mit diesem Erfolg für seinen Mandanten gerechnet. Es gehe bei dem Kölner zwar "nur" um 3000 Euro Zinsen, aber schließlich auch ums Prinzip: Denn bei dem durch Argentinien ausgesetzten Auslandsschuldendienst wären die Ansprüche der sogenannten Kleinanleger ohne den Klageweg bis zum Bundesgerichtshof nicht berücksichtig worden, befürchtete Lenné. Dies war gestern nun die letzte Instanz nach Amts- und Landgericht Frankfurt. Gegen das Landgerichtsurteil hatte Argentinien Einspruch eingelegt.

Der Bundesgerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass keine allgemeine Regel des Völkerrechts feststellbar ist, die einen Staat gegenüber Privatpersonen berechtigt, die Erfüllung fälliger privatrechtlicher Zahlungsansprüche zu verweigern. Der BGH erkannte Argentiniens Berufung auf seine Zahlungsunfähigkeit wegen des Staatsnotstandes nicht an. Der Leverkusener Fachanwalt für Wirtschaftsrecht ist optimistisch, dass sein Mandant eines Tages tatsächlich sein Geld aus Argentinien zurückerhält. Das Urteil sei 30 Jahre lang vollstreckbar.

(RP)
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