Düsseldorf Amazon im Visier des Kartellamtes

Düsseldorf · Das Preismodell des Internethändlers soll dem Wettbewerb schaden.

Um international aufgestellte Unternehmen zum Einlenken zu bewegen, müsse man laut Andreas Mundt als nationale Behörde zur Not auch mal "Folterinstrumente" einsetzen. Angesprochen von den Worten des Chefs des Bundeskartellamtes dürfen sich aktuell der Online-Händler Amazon, das Hotelportal HRS und die Sportartikelhersteller Adidas und Asics fühlen. Denn das Kartellamt nimmt das Geschäftsgebahren der vier Unternehmen momentan sehr genau unter die Lupe.

Bei Adidas und Asics gehe es unter anderem darum, "dass die Hersteller es den Händlern erschweren oder verbieten, die Produkte über Drittplattformen wie Ebay oder Amazon zu vertreiben", sagte Andreas Mundt der "Süddeutschen Zeitung". Amazon und HRS müssen sich hingegen wegen ihrer Best-Price-Regelungen rechtfertigen. So ermittelt das Kartellamt bereits seit Februar gegen Amazon.

Lange Zeit verlangte das Unternehmen von Drittanbietern, dass sie ihre Waren nirgendwo anders günstiger anbieten dürfen. Aus Sicht von Mundt ist dies nicht erlaubt: "Die Bedingungen, zu denen Amazon den sogenannten Marketplace betreibt, haben wettbewerbsbehindernde Wirkungen." Das Unternehmen hatte daher bereits im August auf Druck des Kartellamtes angekündigt, diese Regelung abzuschaffen und sie anschließend aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestrichen. Die Änderungen gingen dem Kartellamt offensichtlich nicht weit genug. Denn für große Händler, die exklusive Verträge mit Amazon aushandeln, sollen laut "Süddeutscher Zeitung" weiterhin die alten Regelungen gelten. Amazon betont jedoch, dass alle Händler seit August entscheiden könnten, wo sie ihre Produkte am günstigsten anbieten. Dies habe man den Unternehmen auch mitgeteilt.

Auch bei HRS dürfte bald Klarheit herrschen. Das Verfahren gegen das Hotelportal soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Die Wettbewerbshüter stört, dass die Hotelpreise vor Ort von denen im Internet abweichen. So gibt es den günstigsten Preis jeweils nur auf dem Online-Hotelportal HRS. Aus Sicht des Kartellamtes könnte auch diese "Best-Price-Klausel" wettbewerbswidrig sein.

(RP)
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