Neue Hilfen auch für Ölheizungs-Besitzer geplant Abwrackprämie für Heizungen - so soll sie funktionieren

Düsseldorf · Um Bürgern das Gasheizungsverbot ab 2024 zu versüßen, plant die Ampel eine Abwrackprämie. Diese soll Eigentümern und Mietern zugute kommen. Verbraucherschützer fordern mehr Klarheit. Zugleich will die Koalition Ölheizungs-Besitzer entlasten.

Ein Installateur prüft eine eine ältere Heizungsanlage.

Ein Installateur prüft eine eine ältere Heizungsanlage.

Foto: Jens Büttner

Die Pläne der Koalition, wonach schon bald keine Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen, sorgen seit Wochen für Ärger. Nun haben sich die Parteien auf Eckpunkte geeinigt und bekräftigen in ihrem 16-seitigen Papier das faktische Aus ab 2024. Eine Abwrackprämie, auch wenn diese so nicht genannt wird, soll dabei helfen.

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Was plant die Koalition?

Das Einigungspapier von Dienstagabend bekräftigt auf der letzten Seite: „Im Koalitionsausschuss am 24. März 2022 wurde beschlossen, gesetzlich festzuschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.“ Das läuft vor allem auf Wärmepumpen hinaus. Zwar heißt es in dem Papier weiter: „Es wird darauf geachtet, dass ein technologieoffener Ansatz verfolgt wird, und dass ausreichende Übergangszeiträume zur Verfügung stehen.“ Doch die Alternativen zur Wärmepumpe sind faktisch begrenzt: Die Haushalte können sich an ein Fernwärmenetz anschließen lassen oder sie können eine Gasheizung einbauen, die später auch zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden kann - wenn der Regionalversorger ein entsprechendes Netz anbietet. Das dürfte nicht allzu oft der Fall sein. Auch Fernwärme gibt es nicht überall, und diese kann wegen ihres Monopolcharakters schnell teuer werden.

Was kostet eine Wärmepumpe?

So soll die Abwrackprämie für Heizungen funktionieren​
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Foto: dpa/Silas Stein

Viel Geld. Die Kosten für die Umrüstung liegen im Einfamilienhaus laut Verbraucherzentrale brutto zwischen 30.000 und 40.000 Euro. Es gibt zwar Förderungen, doch 20.000 bis 25.000 Euro bleiben am Ende beim Verbraucher hängen. Bei einem Mehrfamilienhaus wird doppelt so viel fällig. Hinzu kommen möglicherweise Sanierungs- und Umbaumaßnahmen. Denn eine Wärmepumpe heizt gleichmäßig, aber nicht so stark. Ohne eine gute Dämmung macht sie keinen Sinn. Erdwärme-Pumpen sind dabei noch teurer als Luftwärme-Pumpen. Die Wartezeit für Wärmepumpen liegt bei zehn Monaten.

Wie soll die Abwrackprämie aussehen?

Die wichtigen Details müssen die Bundesministerien noch klären. Die Koalition hält aber schon mal fest: „Das Gesetz wird dabei pragmatisch ausgestaltet, unbillige Härten auch zum sozialen Ausgleich werden vermieden und sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen; auch für Mieterinnen und Mieter.“ Für Wohnungs- und Hausbesitzer soll es günstige Kredite für die Anschaffung einer Wärmepumpe geben. Im Gegenzug soll Vermietern auferlegt werden, die Kosten nur zu einem geringen Teil per Modernisierungsumlage auf die Mieter umzuwälzen. Das Geld soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen.

Die Chefin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, zeigte sich am Mittwoch enttäuscht: „Gut ist das Bekenntnis, dass vor allem finanziell schlechter gestellte Verbraucher Unterstützung beim Austausch fossiler Heizungsanlagen erhalten sollen. Aber auch hier bleibt die Koalition konkrete Antworten schuldig, welche Gruppen mit welcher Förderung rechnen können.“ Der Koalitionsausschuss lasse leider viele Fragen offen. „Dabei brauchen die Menschen jetzt Klarheit darüber, wie verbindlich erneuerbare Energien in ihren Heizungskellern ab 2024 werden sollen“, so Pop. Auch Ökonomen winken ab: „Mit einer Abwrackprämie möchte die Koalition wohl die bitteren finanziellen Konsequenzen eines De-Facto-Verbots von Öl- und Gasheizungen für die Bürger etwas weniger bitter gestalten. Das müsste man aber nicht, wenn man von dem übereilten Heizungs-Verbot absehen würde“, sagte Manuel Frondel, Energieexperte des RWI-Leibniz-Institutes in Essen.

Was ist die Kritik am Gasheizungsverbot?

„Das treibt zum einen in dem derzeit ohnehin überhitzten Heizungsmarkt die Preise noch weiter“, erklärte Frondel. „Zum anderen wird ab dem Jahr 2027 ein zusätzlicher EU-weiter Emissionshandel in den Sektoren Verkehr und Wärme etabliert, der dafür sorgt, dass Jahr für Jahr die Emissionen in kosteneffizienter Weise gesenkt werden.“ Wenn die Emissionsvermeidung mit Wärmepumpen im Altbau zu teuer sei, würden die Emissionen kostengünstiger auf andere Weise reduziert, etwa mit Pellet- oder Infrarotheizungen oder auch im Verkehrssektor. „Man hätte als Bürger jedenfalls Wahlmöglichkeiten und würde nicht vorgeschrieben bekommen, was man machen darf und was nicht“, so Frondel.

Zugleich können durch ein Verbot Immobilien schlagartig an Wert verlieren, ein Albtraum für Eigentümer: „Muss ich mein Haus – aus welchen Gründen auch immer – verkaufen, wird es schwieriger, einen vernünftigen Preis zu erzielen, wenn noch eine Öl- oder Gasheizung verbaut ist. Dieser Wertverlust kommt von jetzt auf gleich“, sagt Kai Warnecke, der Präsident von Haus & Grund.

Was ist mit Hilfen für Pellet- und Ölheizungen?

Bei den Energiepreisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme waren diese Heizungen unter den Tisch gefallen. Doch nun haben sich Bund und Länder auf gemeinsame Kriterien für zusätzliche Härtefallhilfen für Privathaushalte geeinigt, wie der Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums sagte. Allerdings stehe noch die abschließende Entscheidung des Bundestags-Haushaltsausschusses aus. „Bund und Länder werden sich dazu voraussichtlich am Donnerstag äußern.“ Diese Hilfen soll es laut Funke Mediengruppe geben, wenn sich die Kosten der Haushalte für Pellets, Öl, Flüssiggas, Kohle im Vergleich zu 2021 verdoppelt haben. Verbraucher können dann ihre Rechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 einreichen und sich bis zu 80 Prozent der Mehrkosten, maximal aber 2000 Euro erstatten lassen. Wo und wie die Anträge gestellt werden können, will das NRW-Bauministerium später sagen.

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