Entlastung für Gas- und Fernwärmekunden So läuft es mit den Abschlagszahlungen im Dezember

Düsseldorf · Der Bund übernimmt die Abschlagszahlung für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember. Die Kostenerstattung richtet sich dabei nach der Vorauszahlung im September. Ein Überblick über alle wichtigen Infos zur Abschlagszahlung.

Abschlagszahlung: So funktioniert die Entlastung im Dezember
Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Der Bund will im Dezember die Abschlagzahlungen, die Gas- und Fernwärmekunden an ihren jeweiligen Versorger leisten, übernehmen und so noch vor Inkraftreten der Gaspreisbremse im Frühjahr des kommenden Jahres Hilfestellung im Kampf gegen die hohen Energiekosten leisten. Kunden sollen also ein Zwölftel ihrer Aufwendungen erstattet bekommen. Das entsprechende Gesetz für die Soforthilfe ist am 10. und 11. November durch den Bundestag und im Anschluss in einer Sondersitzung des Bundesrates beschlossen und anschließend zeitnah verkündet worden. Entlastet werden Privathaushalte, Vermieter sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

Wichtig: Die Entlastung soll bei Erdgas aus dem Produkt aus einem Zwölftel eines Jahresverbrauchs und dem für Dezember 2022 vereinbarten Preis, ergänzt um eine anteilige Entlastung bei den anderen Preiselementen, entstehen. So soll gewährleistet werden, dass unterschiedliche und teils erhebliche Preisanstiege zum Ende des Jahres 2022 zugunsten der Verbraucher berücksichtigt werden. Die Expertenkommission hatte eine Einmalzahlung auf Basis des Verbrauchs vorgesehen, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde.

Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox liegt die durchschnittliche monatliche Abschlagszahlung für ein Einfamilienhaus in Deutschland derzeit bei rund 342 Euro. Das macht 4108 Euro pro Jahr. Übernimmt der Staat die Dezember-Rate, sinken die jährlichen Kosten auf 3766 Euro und damit um acht Prozent.

Versorger Das Geld, das der Bund zur Verfügung stellt, geht an die Energieversorger. Die verzichten dafür im Dezember auf die Vorauszahlungen ihrer Kunde. Ab dem 1. Dezember soll das Geld an die Versorger fließen.

Vermieter Dadurch, dass die monatliche Zahlung an die Energielieferanten entfällt, sollen auch die Vermieter durch den Bund entlastet werden. Viele leiden darunter, dass sie schon jetzt durch die erhöhten Gaspreise belastet werden, während viele Mieter noch die alten Pauschalen zahlen und daher erst später belastet werden. Für Vermieter ist die staatliche Hilfe bei den Energiekosten also auch eine Liquiditätsunterstützung.

Mieter Bei ihnen muss man danach unterscheiden, ob sie beispielsweise als Nutzer einer Gasetagenheizung einen direkten Vertrag mit einem Versorger haben oder ob ihr Vermieter Kunde des Versorgers ist. Im ersten Fall entfällt einfach die monatliche Abschlagzahlung im Dezember, im zweiten zahlen Mieterinnen und Mieter ihre Nebenkostenvorauszahlung im Dezember wie gewohnt. Sie erhalten die Entlastung für den letzten Monat des Jahres dann über die jährliche Heizkostenabrechnung im kommenden Jahr. Das gilt genauso für Mitglieder in Eigentümergemeinschaften.

Strom sparen: Das sind die größten Stromfresser im Haushalt
11 Bilder

Das sind die 10 größten Stromfresser im Haushalt

11 Bilder
Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

Für diese Gruppen kann es aber bis zu einem Jahr dauern, ehe die Entlastung für sie spürbar wird. Daher sollen Vermieter laut Gesetzentwurf dazu verpflichtet werden, schon im Dezember dieses Jahres über die geschätzte Entlastung zu informieren. Und diejenigen, die schon seit Frühjahr 2022 höhere Betriebskostenvorauszahlungen leisten als zuvor, sollen im Dezember von der Pflicht zur Leistung des jeweiligen Erhöhungsbetrages befreit werden. Auch das soll in der Nebenkostenabrechnung für 2022 berücksichtigt werden.

Ista-Ablesung In vielen Haushalten wird der Energieverbrauch durch das Essener Unternehmen Ista erfasst, das im Juli von einer Cyberattacke getroffen wurde. Auf die Daten für die Abschlagzahlung hat das allerdings keinen Effekt. Sowohl die Verbrauchserfassung als auch die Abrechnung seien von dem Cyberangriff nicht betroffen gewesen, sagte ein Ista-Sprecher unserer Redaktion: „Die Analysen der externen IT-Forensik-Experten zeigten, dass die Angreifer weder auf die Funktionen von Zählern und Messgeräten noch auf unser Abrechnungssystem zugreifen konnten. So gingen durch den Angriff keine Messwerte verloren. Die Messwerte wurden und werden korrekt zu uns übertragen“, so der Sprecher.

Da die Verbrauchserfassung zu jeder Zeit unterbrechungsfrei weitergelaufen sei, seien die Heizkostenabrechnungen wie gewohnt zeitnah nach dem Angriff wieder erstellt worden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort