Abgaben auf Riester vermeiden
Ratgeber Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit Zusatzkosten rechnen
Düsseldorf Inzwischen gibt es die ersten Riester-Rentner. Mitunter gehen von der Rente gut 17 Prozent an die Kranken- und Pflegeversicherung. Durch die richtigen Entscheidungen kann dies vermieden werden.
Wer privat krankenversichert ist, hat dieses Problem nicht. Denn die Beiträge der Privaten steigen im Alter zwar vielfach, doch sie sind nicht einkommensabhängig. Daher fallen auch für Riester-Renten keine zusätzlichen Versicherungsbeiträge an. Bei gesetzlich Versicherten ist dies mitunter anders. Entscheidend ist für sie, um welche Art von Riester-Vertrag es sich handelt und ob ein Rentner im Alter pflicht- oder freiwillig versichert ist.
Die meisten Riester-Verträge werden bei Banken, Fondsgesellschaften oder Rentenversicherungen abgeschlossen. Das sind so genannte "private" Riester-Verträge. Es gibt allerdings auch "betriebliche" Riester-Angebote – etwa über ein betriebliches Versorgungswerk. Dann gelten für den Riester-Vertrag die Regeln der betrieblichen Altersversorgung. Für die Kranken- und Pflegeversicherung bedeutet das: Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss später von einer solchen Riester-Rente die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Ob die Betroffenen im Alter freiwillig versichert sind oder in der Krankenversicherung der Rentner, spielt dabei keine Rolle.
Doch auch private Riester-Renten können unter Umständen mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung belegt werden. Dann nämlich wenn die Betroffenen die Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner (KvDR) nicht erfüllen. Die KVdR ist so etwas wie eine Exklusiveinrichtung für besonders treue Kunden der gesetzlichen Krankenkassen. Aufgenommen werden hier nur Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens überwiegend (genau: zu mindestens 90 Prozent) gesetzlich versichert waren. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss im Alter auf seine private Riester-Rente keine Beiträge entrichten.
Wer die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt, muss sich im Alter freiwillig versichern. Die Rentner erhalten in diesem Fall zwar die gleichen Leistungen wie Pflichtversicherte. Für die Beitragsberechnung ist jedoch die "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" - bis zur Beitragsbemessungsgrenze ausschlaggebend. Damit wird die Riester-Rente – egal ob betrieblich oder privat – , die rein steuerlich geförderten Rürup-Rente sowie Bezüge aus anderen privaten Rentenverträgen mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung belegt. Das Gleiche gilt für Einkünfte aus Mieten und Zinsen. In diesem Fall gehen bis zu 17,7 Prozent der Riester-Rente an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.