Düsseldorf 4,4 Millionen Rentner müssen Steuern zahlen

Düsseldorf · Immer mehr Jahrgänge wachsen in die Besteuerung hinein. Doch auch Senioren können einige Ausgaben absetzen.

Düsseldorf: 4,4 Millionen Rentner müssen Steuern zahlen
Foto: Weber

Früher hatten Rentner es leicht, das Finanzamt war kein Thema. Doch seit 2005 wächst die Zahl steuerpflichtiger Rentner. Damals hatte die Bundesregierung auf Druck von Gerichten, vor denen Beamte wegen Ungleichbehandlung geklagt hatten, die Besteuerung eingeführt. Im Gegenzug können Arbeitnehmer zunehmend ihre Altersvorsorge absetzen. 4,4 Millionen Rentner müssen Steuern zahlen, das ist jeder fünfte. Allein in Nordrhein-Westfalen sind es 1,33 Millionen Millionen.

Wer muss zahlen? Wer neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente, Miet- oder Kapitaleinkünfte hat, muss grundsätzlich eine Steuererklärung machen und meist zahlen. Wer dagegen nur eine gesetzliche Rente bezieht, muss auf deren Höhe und das Jahr des Renteneintritts achten. Schritt für Schritt wachsen die Jahrgänge in die Besteuerung hinein: Wer 2005 Rentner wurde, muss grundsätzlich 50 Prozent seiner Bezüge versteuern. Wer in diesem Jahr in den Ruhestand geht, muss dagegen schon 74 Prozent der Rente versteuern. Aber nur, wenn er damit im Jahr über dem Grundfreibetrag von 8820 (Ehepaar: 17.640) Euro liegt.

Ab welcher Rente fällt die Steuer an? Für jeden Jahrgang schreibt der Fiskus einen steuerfreien Betrag fest, den der Rentner sein Leben lang mitnimmt. Dies führt dazu, dass ein Rentner mit Ruhestand ab 2005 keine Steuern zahlt, wenn seine Bruttorente nicht höher ist als 1604 Euro im Monat (und er keine weiteren Einkünfte hat). Wer 2016 aus dem Job ausgeschieden ist, bleibt unbehelligt, so lange er nicht mehr als 1196 Euro bekommt (siehe Grafik). Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern ist die Summe doppelt so hoch.

Kann man steuerpflichtig werden, auch wenn man es bisher nicht war? Ja. Manchmal reichen für Senioren mit guter Rente schon kleine Erhöhungen aus, um plötzlich steuerpflichtig zu werden, wie der Bund der Steuerzahler erläutert. Gleiches gilt, wenn eine Frau Witwe wird und neben ihrer eigenen eine Witwenrente erhält. Sie kann steuerpflichtig werden, obwohl das Paar es zu Lebzeiten des Mannes nicht war. Doch das Paar hatte eben zwei Freibeträge, die Witwe hat nur einen.

Was kann man absetzen? Wie jeder Bürger kann auch der Rentner den Werbekosten- und Sonderausgaben-Pauschbetrag, Spenden und Mitgliedsbeiträge (etwa für Parteien) geltend machen. Wer eine Putzfrau beschäftigt, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung angeben. Bei Handwerker-Rechnungen kann man 20 Prozent des Arbeitslohns absetzen, maximal 1200 Euro. Haben die Senioren besonders hohe Gesundheitsausgaben, können sie diese als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Infrage kommen etwa die Selbstbeteiligung bei Zahn- und Augenarzt.

Und wenn man unsicher ist? Im Zweifel eine Steuererklärung abgeben, rät der Steuerzahler-Bund. Ohnehin teilen die Rentenversicherungsträger dem Fiskus jährlich per Rentenbezugsmitteilung mit, was der Einzelne bekommt. Bei Rentnern, die bereits eine Steuererklärung abgegeben haben, prüft das Finanzamt so die Richtigkeit der Angaben, so das NRW-Finanzministerium. Bei Rentnern, die noch keine Steuererklärung eingereicht haben, prüft es, ob diese fällig wird. Dazu muss der Rentner mindestens Mantelbogen und Anlage R ausfüllen.

(anh)
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