Anstieg auf 22 Prozent Deutlich mehr Teilzeitjobs in Deutschland

Berlin · Vollzeitbeschäftigte hatten am Arbeitsvolumen 2018 einen Anteil von 78 Prozent. Das geht aus einer kleinen Anfrage der Linken hervor. Die Partei kritisiert, dass die Gefahr von Altersarmut groß sei.

 Eine Infosäule der Bundesagentur für Arbeit (Symbolfoto).

Eine Infosäule der Bundesagentur für Arbeit (Symbolfoto).

Foto: dpa, chc lof

Die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden der Erwerbstätigen in Deutschland ist im vergangenen Jahr mit 61,1 Milliarden Stunden erstmals wieder über das Niveau von 1991 angestiegen. Allerdings hat sich die Verteilung des Arbeitsvolumens auf die Arbeitnehmer in dieser Zeit deutlich verändert: Während Vollzeitbeschäftigte 2018 deutlich weniger zum Arbeitsvolumen  beitrugen als 17 Jahre zuvor, stieg der Anteil der Teilzeitbeschäftigten stark an. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach nahm das Arbeitsvolumen von Vollzeitbeschäftigten 2018 gegenüber 1991 um 14,3 Prozent ab, während die geleistete Arbeitszeit  der Teilzeitbeschäftigten um 170 Prozentpunkte in die Höhe ging. Vollzeitbeschäftigte hatten am gesamten Arbeitsvolumen 2018 nur noch einen Anteil von 78 Prozent, Teilzeitbeschäftigte von 22 Prozent.

Auch das Arbeitsvolumen beschäftigter Arbeitnehmer in Nebenjobs ging nach den Zahlen der Bundesregierung deutlich nach oben: Betrug  es im Jahr 1991 noch 314 Millionen Stunden, waren es im Jahr 2018 schon 727 Millionen Stunden, die Arbeitnehmer in Nebenjobs absolvierten. Dieses Arbeitsvolumen hat sich demnach mehr als verdoppelt.

„Der viel gepriesene Zuwachs der Beschäftigtenzahlen ist vor allen Dingen auf eine Umverteilung von Vollzeit zu Teilzeit zurückzuführen. Oft erfolgt Teilzeitarbeit aber unfreiwillig und ist nicht existenzsichernd“, sagte Linken-Politikerin Susanne Ferschl. Die Gefahr von Altersarmut sei groß, da Teilzeitbeschäftigte deutlich weniger Beiträge in die Kassen der Sozialversicherungen zahlen. Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, müsse es ein Recht auf eine arbeitsvertragliche Mindeststundenzahl von 22 Stunden pro Woche geben, forderte Ferschl.

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