Wertstofftonne, Mietpreisbremse und Mindestlohn Das kommt 2015 auf Verbraucher zu

Berlin · Die Beiträge für die Renten- und die Krankenversicherung sinken; die Inflation bleibt niedrig, die Zinsen wohl auch. Höhere Preise verlangt die Post, teurer wird es auch für überführte Schwarzfahrer. Wir haben zusammengefasst, was sich 2015 für Verbraucher ändert:

 2015: Was wird billiger, was teurer? Wir zeigen, was sich für Verbraucher ändetr.

2015: Was wird billiger, was teurer? Wir zeigen, was sich für Verbraucher ändetr.

Foto: dpa, Andreas Gebert

EINKOMMEN: Der Beitragssatz zur Krankenversicherung sinkt von 15,5 auf 14,6 Prozent, die Krankenkassen dürfen aber wieder Zusatzbeiträge erheben. Der Rentenbeitrag verringert sich um 0,2 Punkte auf 18,7 Prozent. Der Beitrag zur Pflegeversicherung hingegen steigt auf 2,35 Prozent.

Ab Januar gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde - allerdings nicht für Jugendliche unter 18 Jahren, Praktikanten, Langzeitarbeitslose oder Ehrenamtliche. Hartz-IV-Empfänger bekommen mehr Geld, acht Euro sind es für Alleinstehende. Ab Juli steigt der Pfändungsfreibetrag auf 1070 Euro. Soviel ist monatlich vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.

ENERGIE: Erstmals seit 2000 sinkt die Umlage für die Ökostrom-Förderung. Nur ein Drittel der Versorger reduziert laut Vergleichsportalen allerdings auch den Strompreis. Bei den Gasversorgern will demnach nur jeder zehnte die Preise senken.

WOHNEN: In Kraft treten soll 2015 das neue Maklerprinzip: Wer bestellt, bezahlt. In der Regel soll dies künftig der Vermieter sein, nicht mehr der Mieter. In besonders nachgefragten Wohngebieten soll die Mietpreisbremse den Anstieg der Mieten verlangsamen.

Vermutlich ab Mitte des Jahres wird die "gelbe Tonne" zur Wertstofftonne, in der nicht nur Verpackungen, sondern alle Abfälle aus Plastik und Metall landen. Die Kommunen sollen ab Januar Bioabfälle flächendeckend einsammeln - müssen also, wenn nicht schon vorhanden, die Biotonne einführen.

AUTO UND VERKEHR: Autobesitzer, die umziehen, dürfen ab Januar ihr Nummernschild mitnehmen. Die Tarife für die Kfz-Versicherung richten sich weiter nach dem Wohnort. Neuwagen müssen ab Oktober mit einem automatischen Notruf ausgerüstet sein. Für Dieselstinker gibt es wieder eine staatliche Förderung beim Einbau eines Partikelfilters. Die Strafe fürs Schwarzfahren in Bussen und Bahnen wird von 40 auf 60 Euro erhöht, voraussichtlich im Frühjahr.

KOMMUNIKATION: Das Porto für den Standardbrief steigt ab Januar erneut um zwei Cent auf dann 62 Cent. Die Rundfunkgebühr soll ab April von 17,98 Euro auf 17,50 Euro monatlich sinken.

LEBENSVERSICHERUNG: Der Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt zum 1. Januar weiter: von 1,75 auf 1,25 Prozent. Diesen Zins dürfen Versicherungen ihren Kunden höchstens als Rendite garantieren, und zwar für den Sparanteil. Betroffen sind nur Neuverträge.

KINDER: Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli zur Welt kommen, können mit dem neuen Elterngeld plus bis zu 28 Monate lang diese Familienleistung beziehen, wenn sie gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und sich mit der Hälfte des Geldes zufrieden geben. Bis zu 24 Monate der dreijährigen Elternzeit können künftig noch bis zum achten Geburtstag des Kindes genommen werden.

GESUNDHEIT UND PFLEGE: Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen steigen leicht. Pflegende können sich ab Januar zehn Tage lang vom Arbeitgeber freistellen lassen, etwa 90 Prozent des Nettolohns zahlt in dieser Zeit die Pflegeversicherung. Arbeitnehmer in Firmen mit mehr als 25 Mitarbeitern haben Anspruch auf bis zu 24 Monate Familienpflegezeit.

ERNÄHRUNG: Auf der Verpackung von frischem oder tiefgefrorenem Fleisch von Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege muss ab April stehen, in welchem Land das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Für unverpacktes oder verarbeitetes Fleisch gilt das nicht.

DATEN: Ab November gelten strengere Regeln bei Auskünften aus dem Melderegister - Daten für Werbung oder Adresshandel dürfen dann laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nur noch mit Zustimmung des Betroffenen übermittelt werden. Vermieter müssen demnach wieder Ein- und Auszug von Mietern beim Einwohnermeldeamt bestätigen.

(AFP)
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