Statistisch 42.000 Euro zusätzlich 188 Bundestagsabgeordnete haben hohe Nebeneinkünfte

Berlin · Beinahe jeder dritte Bundestagsabgeordnete verdient nach einer aktuellen Studie neben seinem Mandat noch kräftig dazu. 188 Volksvertreter dieser Wahlperiode erzielten in den vier Jahren nennenswerte Nebeneinkünfte von insgesamt schätzungsweise 32 Millionen Euro.

Das sind die Spitzenverdiener im Bundestag
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Das geht aus einer am Samstag veröffentlichten Studie der Otto-Brenner-Stiftung der IG Metall hervor. Rein rechnerisch wären dies pro Parlamentarier (aktuell 620 im Bundestag) gut 42.000 Euro jährlich.

Die Gesamtsumme entspreche dem Verdienst von etwa 80 Abgeordneten aus Diäten, also dem, was Abgeordnete einer kompletten kleinen Fraktion einnehmen. Abgeordnete der schwarz-gelben Koalition sind den Angaben zufolge nebenberuflich deutlich erfolgreicher als die der Opposition: Hohe Nebeneinkünfte über der Bagatellgrenze würden "zumindest zu 70 Prozent" von Vertretern der Regierungsfraktionen generiert, insbesondere von Anwälten, heißt es in der Studie, über die zuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte.

Regeln für Nebeneinkünfte

Seit 2007 ist auf der Internetseite des Bundestages nachzulesen, welche Einkünfte Abgeordnete neben ihren Diäten haben. So sollen die Bürger erfahren, wer sie im Parlament repräsentiert und auch für wen er sich gegen Bezahlung nebenher engagiert. Grundlage ist das Nebeneinkünftegesetz, das der Bundestag 2005 verabschiedet hat. Die Umsetzung verzögerte sich aber, weil neun Abgeordnete dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagten - erfolglos.

Nach geltendem Recht müssen die Abgeordneten zunächst dem Bundestagspräsidenten alle bezahlten Tätigkeiten neben dem Mandat melden. Dazu zählen etwa ihr Engagement in Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, Stiftungen, Verbänden sowie die Beteiligung an Firmen. Die Angaben werden im Amtlichen Handbuch des Bundestages sowie auf den Internetseiten des Parlaments veröffentlicht.

Mit Beginn der nächsten Wahlperiode müssen Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte noch detaillierter offenlegen. Der Bundestag beschloss im März eine Neuregelung, die ein zehnstufiges Modell vorsieht. Dabei erfasst Stufe eins Einkünfte in der Größenordnung ab 1000 Euro, die Stufen zwei bis neun sind gestaffelt für Einkünfte von 3500 Euro bis 250.000 Euro. Stufe zehn betrifft Einkünfte über 250.000 Euro. Bisher gibt es nur drei Stufen von 1000 Euro bis über 7000 Euro.

(dpa)
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