Koblenz 10 000 Beamte halfen der Debeka

Koblenz · Die Versicherung verteidigt ihren Vertrieb. Der Adressenkauf wird geprüft.

Vorwürfe des illegalen Datenhandels gegen Mitarbeiter der Debeka-Versicherung könnten eine weitaus größere Dimension bekommen als zunächst angenommen. Nach einem Bericht des "Handelsblatts" soll es ein Netzwerk von mehr als 10 000 Beamten geben, die für die Vermittlung von Versicherungen bezahlt wurden. Über Jahre hinweg sollen demnach weit über 100 Millionen Euro geflossen sein. Das Blatt schreibt von einem "geheimen System von Zuträgern".

Die Debeka entgegnete, es gebe zwar Tausende sogenannter Tippgeber. Dies sei jedoch nicht geheim, sondern stehe im Einklang mit dem Bundesbeamtengesetz, betonte das Koblenzer Unternehmen. Die Debeka sei ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Daher sei es üblich, dass zufriedene Mitglieder neue Mitglieder werben. Der Versicherer sei eine offiziell anerkannte Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes, insofern dürften Beamte im Einklang mit Paragraf 100 des Bundesbeamtengesetzes als Tippgeber aktiv werden. Der Paragraf dreht sich um nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten. Darin heißt es unter anderem, dass "Tätigkeiten zur Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften oder Berufsverbänden oder in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamtinnen und Beamten" nicht genehmigungspflichtig sind.

Bei den Tippgebern, die intern Vertrauensmitarbeiter (VM) genannt werden sollen, handelt es sich laut Debeka um Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Sie dürften mit ausdrücklichem Einverständnis ihrer Dienstherren Empfehlungen für potenzielle Neumitglieder geben, diese aber nicht selbst beraten. Geld werde nur bei einer erfolgreichen Vermittlung gezahlt. Auf Anfrage nannte das Unternehmen Zahlen. Insgesamt seien rund 38 000 Tippgeber registriert. 2012 hätten 15 800 "aktive Tippgeber" aus dem öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft den 9000 Außendienstmitarbeitern mindestens einen Hinweis gegeben, der zu einem Vertragsabschluss geführt habe.

Im Schnitt erhalte ein nebenberuflicher Mitarbeiter 170 Euro im Jahr. Auch wer kein offizieller Tippgeber ist, kann nach Debeka-Angaben Interessenten empfehlen. Im Erfolgsfall würden für einen Hinweis bis zu 15 Euro gezahlt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG untersuche jetzt, ob das Vorgehen mit nebenberuflichen Mitarbeitern angemessen gewesen sei.

Den Vorwurf des illegalen Ankaufs von Adressen will die Debeka weiter mit der Staatsanwaltschaft klären. Der Bundesvorsitzende des Beamtenbundes (dbb), Klaus Dauderstädt, sagte dem "Handelsblatt": "Für Korruption darf es gerade im öffentlichen Dienst kein Pardon geben."

(dpa/RP)
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