Grundsätzlich gilt, dass ein Fahrzeug im Straßenverkehr nur dann mit Winterreifen ausgestattet sein muss, wenn entsprechende winterliche Bedingungen herrschen. Das bedeutet konkret, dass ein Auto die entsprechenden Autoreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schnee und Schneematsch und Eis- oder Reifglätte vorweisen muss.
Obwohl es also keine generelle Winterreifenpflicht gibt, wird für gewöhnlich die O-bis-O-Regel empfohlen, die nahlegt, Winterreifen von Oktober bis Ostern am Auto zu lassen. Allerdings ist auch diese problematisch, da Ostern als beweglicher Feiertag auch schon Ende März stattfinden kann und in Deutschland zu dieser Zeit manchmal noch winterliche Bedingungen herrschen, wie etwa März 2013.
Sommerreifen, Winterreifen oder Ganzjahresreifen?
Bei den Autoreifen muss es sich um sogenannte Matsch- und Schneereifen handeln, die eine entsprechende M+S Kennzeichnung oder das Three-Peak-Mountain-Snowflake Symbol vorweisen müssen.
Diese Reifen unterscheiden sich von Sommerreifen insofern, als sie ein besonderes Lamellenprofil haben, das auch auf verschneitem oder vereistem Untergrund für gute Haftung sorgen soll. Außerdem bestehen diese Winterreifen aus einer Gummimischung, die - anders als bei Sommerreifen - bei niedrigen Temperaturen nicht verhärtet und für den nötigen Grip sorgt. Wichtig ist auch, dass alle vier Reifen Winterreifen sind und dass die Profiltiefe jedes einzelnen Reifens nicht weniger als die üblichen 1,6 Millimeter beträgt.
Ganzjahresreifen und Allwetterreifen haben für ebenfalls die nötigen Eigenschaften und können bei den genannten Bedingungen verwendet werden. Obwohl sich viele Autofahrer für diese Alternative entscheiden, da sie günstiger und einfacher erscheint, zeigten Tests des ADAC und der Stiftung Warentest, dass diese beim Brems- und Fahrverhalten schlechter abschneiden. Deshalb wird von ihnen abgeraten.
Für Busse, Lkws sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gelten besondere Regelungen, Motorräder unterliegen jedoch den selben Auflagen wie Autos. Insgesamt ist das Angebot an Winterreifen für Motorräder relativ klein, was auch mit der geringen Nachfrage zusammenhängt, da viele Fahrer ihr Motorrad im Winter aufgrund des erhöhten Risikos ohnehin zu Hause lassen.
Ohne Winterreifen: Bußgeld und Versicherung
Das Fahren bei den oben genannten Bedingungen ohne Winterreifen wird mit Geldstrafen und einem Eintrag ins Verkehrszentralregister geahndet. Wird dies bei einer gewöhnlichen Kontrolle festgestellt, muss der Fahrer mit einem Punkt und 40 Euro Bußgeld rechnen, wird der Verkehr dadurch behindert sind es sogar 80 Euro.
Wichtig dabei ist, dass das Bußgeld nur gegen den Fahrer und nicht gegen den Halter ausgesprochen werden kann. Dem Halter droht auch keine Strafe, wenn das Auto lediglich geparkt ist. All diese Regelungen betreffen auch Fahrer, die Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung fahren.
Neben den rechtlichen Regelungen gibt es auch in Versicherungsfragen einige Dinge zu beachten. So können Kaskoversicherungen ihre Leistungen im Falle eines Unfalls kürzen, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug bei winterlichen Witterungsbedingungen nicht mit Winterreifen ausgestattet war.
Auch muss ein Fahrer unter bestimmten Bedingungen für einen entstandenen Schaden mithaften, wenn er keine Winterreifen hatte, selbst wenn er den Unfall nicht verursacht hat.
Da es in anderen Ländern Europas verschiedene Regelungen bezüglich Winterreifen gibt, die häufig zu Verwirrung bei den Autofahrern führen, bemüht sich die europäische Gesetzgebung derzeit um eine einheitliche Regelung.