Stallpflicht für Hühner im GesprächGeflügelpestvirus H5N1 bei toten Möwen in Kempen nachgewiesen
Für die Bevölkerung besteht nach Angaben des Kreises keine akute Gefahr. Tote Wasservögel sollten nicht angefasst, sondern dem Veterinäramt gemeldet werden. Was Geflügelhalter beachten müssen.