Vier Aufgabengebiete sind durch das THW-Gesetz festgelegt: Technische Hilfe im Zivilschutz (im Verteidigungsfall zählen sie als zivile Nichtkombattanten, das heißt, sie dürfen nicht kämpfen, aber auch nicht angegriffen werden), Technische Hilfe im Ausland (v.a. Hilfe bei Naturkatastrophen), Technische Hilfe im Katastrophenschutz auf Anforderung der zuständigen Stellen (v.a. bei Gefahrenabwehr durch Katastrophen) und die Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch Vereinbarung. THW-Mitarbeiter sind zum Tragen einheitlicher Dienstkleidung verpflichtet, diese ist in der Regel dunkelblau.