BerlinHilft ein Ende des Kooperationsverbots den Schulen?
Gleich mehrere Parteien schreiben sich im Wahlkampf ein Ende des sogenannten Kooperationsverbots auf die Fahnen. Hintergrund ist, dass sie damit dem Bund mehr Möglichkeiten für die Finanzierung von Bildungsprojekten in den Ländern und Kommunen ermöglichen wollen. SPD, Grüne, FDP und Linke sehen die Abschaffung der im Grundgesetz verankerten Regelung vor, die Union will hingegen daran festhalten. Grundlage des Kooperationsverbots ist Artikel 30 der Verfassung, wonach Bildung Ländersache ist. Die Idee der Schöpfer des Grundgesetzes war es, Bildung nicht wie zu Zeiten des Nationalsozialismus zu zentralisieren und so einen Missbrauch des Bildungssystems zu verhindern. Das heutige Kooperationsverbot geht auch auf einen Kompromiss der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 zurück, die die Abhängigkeiten zwischen Bund und Ländern entknoten sollte. Demnach erlaubt Artikel 91b des Grundgesetzes dem Bund, sich "mit Zustimmung der Länder" an der Forschungsförderung zu beteiligen. Bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen wurde das Kooperationsverbot in dieser Legislaturperiode zudem gelockert, so dass der Bund Geld für die Schulsanierung in finanzschwachen Kommunen geben durfte. Für Hochschulen galten ohnehin Ausnahmen.