Pilotenstreik
Kommt es durch einen Pilotenstreik zu Flugausfällen und großen Verspätungen, steht den betroffenen Passagieren keine Ausgleichszahlung zu. Denn ein Pilotenstreik gilt als höhere Gewalt. Laut dem Bundesgerichtshof ist die Airline in diesem Fall von der Zahlungspflicht entbunden.
Diese Rechte haben Passagiere bei einem Flugausfall.
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