In Hessen hat der bekenntnisorientierte Islamunterricht in 29 ersten Klassen mit mehr als 440 Schülern zum neuen Schuljahr begonnen. Er gilt als vollwertige Alternative zu katholischem oder evangelischem Religionsunterricht. Die hessische Konzeption ist deutschlandweit einzigartig, weil sie auf dem Grundgesetz basiert. Das ist möglich, weil die Ditib und die Ahmadiyya-Gemeinde, die - anders als der Islam an sich - anerkannte "Religionsgemeinschaften" im Sinne von Artikel 7 sind, als Kooperationspartner des Landes auftreten. In NRW erhalten seit dem Schuljahr 2012/13 rund 2000 Schüler an 33 Grundschulen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht. Grundlage: Ein Gesetz, das festlegt, dass die Interessen der Islamverbände von einem Beirat beim Ministerium vertreten werden sollen.