Nachdem Hannelore Kraft zunächst Wirtschaftswissenschaften an der Universität-Gesamthochschule in Duisburg studierte und ein Auslandsjahr am King's College in London absolvierte, beendete sie ihr Studium 1989 mit dem Abschluss als Diplom-Ökonomin. Danach arbeitete sie sowohl für die ZENIT GmbH als Unternehmensberaterin und Projektleiterin als auch für das Euro Info Centre der Europäischen Kommission. Im Juni 2000 zog Kraft schließlich als Abgeordnete der SPD in den Landtag NRW ein, nachdem sie bereits sechs Jahre Mitglied in der Partei war.
Daraufhin übernahm Hannelore Kraft im April 2001 das Amt der Ministerin für Bundes-und Europaangelegenheiten im Kabinett von Wolfgang Clement. Von 2002 bis 2005 arbeitete sie als Ministerin für Wissenschaft und Forschung. Zudem ist Kraft seit 2005 Vorsitzende der Fraktion, seit 2009 stellvertretende Bundesvorsitzende und war bis 2010 Oppositionsführerin im NRW Landtag. Im gleichen Jahr ließ Hannelore Kraft sich schließlich zur Ministerpräsidentin der rot-grünen Minderheitsregierung wählen und konnte die Position bei der NRW-Landtagswahl 2012 verteidigen.
Hannelore Krafts Aufgabe als Ministerpräsidentin
Als Ministerpräsidentin ist Kraft für die Einhaltung der politischen sowie geschäftlichen Richtlinien der Landesregierung NRW verantwortlich. Bezüglich ihrer Landeshaushalts-Politik wurde sie in der Vergangenheit stark kritisiert. So erklärte das Verfassungsgericht die Haushalte der nordrhein-westfälischen Landesregierung aus den Jahren 2010, 2011 und 2012 für verfassungswidrig, da die hohe Kreditaufnahme zu einer enormen Neuverschuldung führe.
Im Bereich der Bildung forderte die Regierung des Land NRW um Ministerpräsidentin Kraft die Schulen und Eltern dazu auf, selbst zu entscheiden, ob das Abitur nach acht oder neun Jahren absolviert werden soll. Die Studiengebühren wurden außerdem in NRW abgeschafft.
Auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik gestaltete die Landesregierung NRW das Landespersonalvertretungsgesetz um und führte das Tariftreuegesetz wieder ein, das Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein tariflich festgelegtes Gehalt an die Arbeitnehmer zu zahlen.