Es irrt der Mensch, solang er strebt. Das gilt auch für Richter beim Landgericht Regensburg, die noch im Juli mit spitzfindiger, fadenscheiniger Begründung dem Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath Freiheit und Wiederaufnahme des Verfahrens verwehrten. Endlich sind ihnen Richterkollegen der nächsthöheren Instanz in den Arm gefallen. Das OLG Nürnberg hat dem lädierten Ansehen der Justiz in Bayern einen Dienst erwiesen. Wichtiger ist, dass das OLG dafür gesorgt hat, dass die undurchsichtige Strafsache Mollath vor einer unbefangenen Strafkammer neu verhandelt wird.