Wer gehört zur EVG?
Die EVG vertritt die Beschäftigten im Bereich des Eisenbahnwesens. Aber auch Angehörige von Berufen im Öffentlichen Personennahverkehr, in der Binnenschifffahrt oder im Transportwesen finden sich unter den Mitgliedern – sofern die Unternehmen, bei denen sie beschäftigt sind, mit der Deutschen Bahn oder deren Tochtergesellschaften verbunden sind. Außerdem können Beschäftigte sonstiger Eisenbahnen und deren Betriebe, der Seil- und Bergbahnen sowie deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften Mitglied werden, aber auch „Beschäftigte in Betrieben, die mit der Reinigung von Fahrzeugen und Anlagen der Eisenbahnen beauftragt sind“ – so die Satzung der EVG (§2).
Lokomotivführer, Busfahrer und sonstige Angestellte bei Bussen und Bahnen – sowohl bei der Deutschen Bahn als auch bei privaten Bahnanbietern und deren Tochtergesellschaften – und auch Servicemitarbeiter dieser Unternehmen gehören zur Klientel der Gewerkschaft. Das gilt auch für nicht verbeamtete Angestellte des Eisenbahnbundesamtes oder des Bundeseisenbahnvermögens sowie des Bundesamtes für den Güterverkehr. Außerdem sind die Mitarbeiter der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, der Krankenkasse Bahn-BKK und der Krankenkasse DEVK gewerkschaftlich bei der EVG angesiedelt (sie können sich aber auch alternativ bei Verdi organisieren). Auch wenn die Krankenkassen mittlerweile offen für alle sind, stammen die Bahn-BKK und die DEVK (Deutsche Eisenbahn Versicherung) traditionell aus dem Bahnwesen.
Seit wann gibt es die EVG?
Die EVG unter dem Namen Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG gibt es seit dem 30. November 2010. Sie ist aus der Fusion der Gewerkschaften Transnet und der Verkehrsgewerkschaft GDBA (Gewerkschaft Deutscher Bundesbahnbeamten und Anwärter) entstanden. Die Transnet änderte dabei ihre Satzung und den Namen, sodass die EVG in lückenloser Folge der „Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands GdEW“ (wie die Transnet bis zum Jahr 2000 hieß) und deren Vorläufer steht. Insgesamt lässt sich die Geschichte der EVG damit bis zum Verband der Eisenbahner Deutschlands (VdED) zurückverfolgen, der am 13. Januar 1897 in Hamburg gegründet wurde. Damit feierte die EVG im Jahr 2022 ihr 125-jähriges Bestehen , auch wenn es sie unter dem jetzigen Namen erst seit 13 Jahren gibt.
Wie viele Mitglieder hat die EVG?
Die EVG hat Stand 2022 rund 185.000 Mitglieder. Seit der Fusion im Jahr 2010 ist sie geschrumpft, damals waren es rund 232.000 Mitglieder. Noch im Jahr 2021 gab es einen Rekordzuwachs von 14.601 neuen Mitgliedern. Es gibt eine gewisse Konkurrenz mit der Gewerkschaft der Lokführer GDL und zum Teil Verdi.
Was kostet die EVG-Mitgliedschaft?
Der monatliche Beitrag für die Mitgliedschaft bei der EVG richtet sich nach dem Einkommen. Für Angestellte beträgt er aktuell (Stand 2023) ein Prozent des Bruttoeinkommens. Rentner sowie Pensionäre ohne Arbeitseinkommen zahlen ebenso wie Arbeits- oder Erwerbslose 0,7 Prozent (entsprechend von der Rente, Pension, Lohnersatzleistungen oder dem Bürgergeld). Bei Nachwuchskräften werden 0,5 Prozent des Einkommens als Beitrag fällig.
Was sind die Leistungen der EVG?
Neben der politischen und tarifrechtlichen Vertretung ihrer Mitglieder bietet die EVG ihren Angehörigen zahlreiche Leistungen, Vergünstigungen oder Zuschussmöglichkeiten. So gibt es einen Berufsrechtsschutz, aber auch eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung für die Familie. Eine Freizeit-Unfallversicherung ist ebenso möglich wie Leistungen aus Sozial-Fonds exklusiv für EVG-Mitglieder. Daraus können Zuschüsse für Brillen oder zum Wohnen beantragt werden. Daneben gibt es Weiterbildungsangebote sowie konkrete politische Arbeit für Frauen, Senioren und Jugend. Mit dem Mitgliedermagazin imtakt und dem Online-Angebot gibt es für Mitglieder regelmäßige Informationen.