Kampf um Rehabilitierung DOSB-Expertenkommission stützt Pechstein

Berlin · Die vom DOSB eingesetzte Kommission hat die medizinischen Gründe der Sperre von Claudia Pechstein für falsch erklärt. Das Gremium bestätigte die Blutanomalie als Grund ihrer erhöhten Blutwerte. Der DOSB fordert nun die Wiederaufnahme des Verfahrens durch die ISU.

Pechstein freut sich über Etappensieg vor Gericht
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Foto: dpa, geb lof

Erneuter Rückenwind für Claudia Pechstein. Nur zwei Wochen nach ihrem Erfolg vor dem Oberlandesgericht München bekommt die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin aus Berlin nun auch Rückendeckung vom deutschen Sport. Die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) eingesetzte Kommission bestätigte am Donnerstag, dass die medizinische Bewertung als Grundlage des Dopingurteils falsch war. "Alle Gutachter kommen zum Schluss, dass anhand der Blutbildverläufe und Erythrozyten-Merkmale von Claudia Pechstein ein Doping-Nachweis nicht geführt werden kann", teilte Wolfgang Jelkmann, der Direktor des Instituts für Physiologie an der Universität Lübeck mit.

Pechstein zeigte sich nicht überrascht. "Ich wusste immer, dass ich Opfer und nicht Täter bin. Es liegt eine wirklich schwere Zeit hinter mir, in der ich Gedanken ans aufgeben immer wieder verdrängen musste.
Jetzt weiß ich, dass es sich gelohnt hat, zu kämpfen", erklärte die 42-Jährige am Donnerstag in einer ersten Reaktion vor dem Abflug zum Weltcup nach Hamar.

Aufgabe der vom DOSB im Oktober 2014 eingesetzten Kommission war es, alle medizinischen Gutachten zusammenfassend zu bewerten. "Die von uns um Rat gebetenen Experten kommen zu einem klaren Ergebnis. Danach gibt es die vielen Fragezeichen in der Causa Pechstein zu Recht", erklärte Hörmann. "Wir appellieren an die ISU, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu prüfen. Unabhängig davon halten wir die Sportgerichtsbarkeit für unersetzbar und richtig im Sinne eines einheitlichen Vorgehens im weltweiten Sport", sagte Hörmann.

Die ISU hatte Pechstein 2009 aufgrund erhöhter Retikulozyten-Blutwerte ohne Doping-Nachweis für zwei Jahre gesperrt. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte die Sperre bestätigt. Nachdrücklich bestätigte Hörmann, dass sich der DOSB seiner Verantwortung gegenüber der Athletin "mit allen daraus resultierenden Konsequenzen", stellen werde.

Der Fall Pechstein ist einzigartig und wird es bleiben, da die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) kurz nach dem Verfahren im Jahr 2009 ihre Regularien grundlegend änderte. Nach dieser Regeländerung müssen zwingend mehrere Blutparameter auffällig sein, um einen indirekten Beweis für ein mögliches Dopingvergehen zu begründen.

Bereits vor dem Abschlussbericht hatte Wolfgang Jelkmann als Vorsitzender der Kommission von einem "Fehlurteil" der Sportgerichte gesprochen. "Es wird nicht schaden, wenn auch mal eingestanden wird: Ja, die Sportgerichtsbarkeit hat sich hier geirrt. Es würde die Glaubwürdigkeit des Anti-Doping-Kampfes stützen, wenn man zugesteht, dass man einen Fehler gemacht hat", sagte der Professor dem MDR.

Der Bericht der Kommission wird Pechstein nun bei ihren bevorstehenden weiteren Gerichtsprozessen helfen. Zunächst muss der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Münchner Oberlandesgericht bestätigen, das Pechsteins mit der ISU getroffene Schiedsvereinbarung für unwirksam erklärt hatte und auch die CAS-Entscheidung nicht anerkannte. Dann könnte sich wieder das OLG mit den Details der "Causa Pechstein" beschäftigen und auch über ihre Schadenersatzforderung von mindestens 4,4 Millionen Euro verhandeln.

(sid)
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