„Reichsbürger“-Verdacht Gericht bestätigt Waffenverbot für Ex-Biathlet Stitzl

München · Dem Ex-Biathleten Andreas Stitzl wurde sein Gewehr abgenommen, weil er der Reichsbürger-Bewegung nahestehen soll. Das Verwaltungsgericht hat diese Entscheidung nun bestätigt.

 Andreas Stitzl.

Andreas Stitzl.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Die Behörden haben dem ehemaligen Assistenztrainer der deutschen Biathlon-Nationalmannschaft, Andreas Stitzl, sein Gewehr zu Recht abgenommen. Das hat das Verwaltungsgericht München am Donnerstag entschieden.

Das Gericht kam zum Ergebnis, „dass der Kläger durch diverse Schreiben im Jahr 2016 den Anschein erweckt hat, der sogenannten Reichsbürgerbewegung oder deren Ideologie nahezustehen“, hieß es in einer Pressemitteilung. „Das Landratsamt Traunstein durfte dem Kläger somit seine waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen“, teilte das Gericht mit.

Stitzl hatte gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte geklagt und sein Biathlon-Gewehr zurückgefordert. Im Prozess hatte er sich am Mittwoch vehement von der „Reichsbürger“-Ideologie distanziert. Diese Distanzierung könne aber erst eine Rolle spielen, wenn über eine neue Waffenerlaubnis entschieden werde, urteilte das Gericht.

Sogenannte Reichsbürger erkennen den Staat und die deutschen Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen. Das Bundesinnenministerium rechnete der Szene im Jahr 2018 etwa 19 000 Menschen zu, im Jahr davor waren es noch 16 500.

(eh/dpa)
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