„Reichsbürger“-Verdacht Ex-Biathlet Stitzl fordert Waffen zurück

München · Weil er im Verdacht steht, der Reichsbürger-Bewegung nahe zu stehen, wurden dem ehemaligen Biathlon-Trainer Andreas Stitzl die Waffen abgenommen. Vor Gericht kämpft er nun dagegen.

 Der ehemalige Assistenz-Trainer der Biathleten, Andreas Stitzl.

Der ehemalige Assistenz-Trainer der Biathleten, Andreas Stitzl.

Foto: dpa/Matthias Balk

Der frühere Assistenz-Trainer der Biathlon-Nationalmannschaft, Andreas Stitzl, hat „Reichsbürger“-Vorwürfe gegen ihn vor Gericht bestritten. „Ich muss das in aller Entschiedenheit sagen, dass ich mich ganz klar und deutlich von der sogenannten Reichsbürger-Szene distanziere. Das Gleiche trifft zu zum Rechtsradikalismus. Ich bin das nicht“, sagte der 45-Jährige am Mittwoch in einem emotionalen Vortrag vor dem Verwaltungsgericht München. Es sei „erschreckend, dass ich mit den Vermutungen in Verbindung gebracht werde“. Er sei vor allem in den Jahren 2014 bis 2018 mit der Nationalmannschaft ein „Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland definitiv gewesen“.

2015 habe er zwar einen Staatsangehörigkeits-Nachweis beantragt. Das sei aus Sicherheitsgründen geschehen, weil er damals so oft im Ausland unterwegs gewesen sei. Aus Sicht des Landratsamtes Traunstein machte Stitzl reichsbürgertypische Angaben, die Behörde entzog ihm daraufhin die Waffenbesitzkarte - auch weil er das Amt als privatwirtschaftliches Unternehmen bezeichnet hatte.

Sogenannte Reichsbürger erkennen den Staat und die deutschen Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen. Das Bundesinnenministerium rechnete der Szene im Jahr 2018 etwa 19 000 Menschen zu, im Jahr davor waren es noch 16 500.

Unter verstärkter Beobachtung der Behörden steht die Szene seit den tödlichen Schüssen eines „Reichsbürgers“ auf einen Polizisten im fränkischen Georgensmünd im Oktober 2016. Seither wurden sogenannten Reichsbürgern im Freistaat nach Angaben des bayerischen Innenministeriums insgesamt 778 Waffen entzogen. Vor allem im Jahr 2017 wurden dann zahlreiche Klagen gegen diese Bescheide eingereicht, das Verwaltungsgericht München behandelte am Mittwoch allein drei davon.

(eh/lt/dpa)
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