Neue Startplatz-Regel Darum darf Deutschland fünf Starterinnen für den WM-Sprint aufstellen
Oberhof · Normalerweise darf bei der Biathlon-WM jede Nation vier Starterinnen oder Starter ins Rennen schicken. Doch Deutschland und einige weitere Teams stellen fünf oder gar sechs Teilnehmer. Grund ist eine neue Regel.
In der Regel darf bei der Biathlon-WM jede Nation vier Biathletinnen oder Biathleten für einen Wettkampf nominieren. Die Titelverteidiger haben zudem ein persönliches Startrecht, so dass manche Teams mit fünf Athletinnen oder Athleten an den Start gehen. Deutschland stellt bei der Heim-WM in Oberhof allerdings keinen Titelverteidiger. Dennoch darf der Deutsche Skiverband zum Beispiel beim Sprint am Freitag, 10. Februar, oder im Einzel fünf Biathletinnen aufstellen. Warum?
Grund ist eine im Sommer 2022 neu eingeführte Regel der Internationalen Biathlon Union (IBU). Die besagt, dass Nationalverbände, die in der aktuellen Gesamtweltcup-Wertung eine Biathletin oder einen Biathleten in den Top 15 haben, fünf Plätze bei dem WM-Rennen belegen dürfen. So solle dafür gesorgt werden, dass alle Top-Athleten bei dem Rennen dabei sind. Wer dann auch noch den Titelverteidiger oder Olympiasieger in der jeweiligen Disziplin stellt, darf sogar sechs Starter nominieren, erklärt Felix Bitterling, Sportdirektor des deutschen Biathlon-Teams. Die Regelung für die Olympiasieger gilt nur bei der WM 2023. Zudem dürfen die Titelverteidiger in der Verfolgung ebenfalls im Sprint zusätzlich zur nationalen Quote an den Start gehen.
Im Sprintrennen der Frauen darf Norwegen daher sechs Biathletinnen aufstellen. Frankreich, Schweden, Deutschland, Österreich, Tschechien, Italien und die Slowakei dürfen fünf Frauen starten lassen.
Bei den Männern dürfen gar Norwegen, Frankreich und Schweden sechs Biathleten in den Sprint schicken. Deutschland, Italien, Schweiz und Tschechien je fünf.