Streit mit Eisschnelllauf-Weltverband Pechstein setzt ISU neue Frist

Berlin · Claudia Pechstein hat im Dauerstreit mit dem Eisschnelllauf-Weltverband ISU wegen ihrer erhöhten Blutwerte nachgelegt. Die erfolgreichste deutsche Winter-Olympionikin setzte dem Verband eine neue Frist bis zum 1. Dezember, um auf ihre Selbstanzeige bzw. auf ihren Antrag für eine Ausnahmegenehmigung zu reagieren.

Die Chronologie zum Fall Pechstein
Infos

Die Chronologie zum Fall Pechstein

Infos
Foto: AP

"Sollte Claudia Pechstein keine zufriedenstellende Antwort erhalten, wird sie nach Fristverstreichung den CAS anrufen und ein Verfahren wegen Untätigkeit gegen die ISU anstrengen", hieß es in einer Pressemitteilung der Läuferin aus Berlin.

Wie Alexander Friedhoff, Anwalt von Pechstein in einem Schreiben bestätigte, habe die ISU den Eingang der Schreiben zwar bestätigt, "aussagekräftige Bescheide" sei der Verband allerdings schuldig geblieben.

Wie der Anwalt weiter ausführte, habe die ISU den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung bislang mit den Worten verweigert, es "würde eine gewisse Zeit und eine Anzahl von Tests in Anspruch nehmen, bevor ein Retikulozyten-Durchschnittswert" errechnet sei. Pechstein ließ das Argument nicht gelten, schließlich würden seit dem Jahr 2000 mehr als 1000 Werte von ihr vorliegen.

Die Selbstanzeige hatte die ISU offenbar ignoriert, da sie in ihr ein Instrument Pechsteins sieht, frühere Entscheide zu korrigieren. Die fünfmalige Olympiasiegerin wies noch einmal darauf hin, dass die ISU während der WM in Inzell 2011 bei ihr erhöhte Blutwerte festgestellt habe. Sollte der Verband die Selbstanzeige nicht akzeptieren, verstoße er damit gegen den aktuellen WADA-Code.

Pechstein wurde bis Februar 2011 für zwei Jahre wegen erhöhter Blutwerte vom Weltverband gesperrt. Mittels Untersuchungen namhafter Hämatologen will die Läuferin den Nachweis erbracht haben, dass ihre erhöhten Blutwerte vererbt wurden und nicht - wie von der ISU behauptet - ein Resultat von Manipulationen seien.

Der Verband erteilt Pechstein auch deshalb keine Ausnahmegenehmigung, weil er ihr damit zusätzliche Munition für einen weiteres Gerichtsverfahren geben würde. Pechstein hatte angekündigt, dass sie um ihre Ruf kämpfen werde - zur Not auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

(sid)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort