Sperre bleibt bestehen Bundesgericht lehnt Pechstein-Beschwerde ab

Berlin (RPO). Das Schweizer Bundesgericht hat endgültig die Beschwerde der wegen Dopings gesperrten Eisschnellläuferin Claudia Pechsteins gegen das CAS-Urteil vom 25. November abgelehnt. In seiner Begründung erklärte das Bundesgericht, dass es lediglich überprüfe, ob es bei dem CAS-Verfahren zu formalen Fehlern gekommen sei.

Die Chronologie zum Fall Pechstein
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Das war offenbar nicht der Fall. Zu inhaltlichen Aspekten wie etwa der Präsentation neuer Gutachten könne das Gericht keine Beurteilung abgeben, hieß es.

Die fünfmalige Olympiasiegerin Pechstein erklärte indes, dass sie den Kampf um ihre Rehabilitation fortsetzen wolle. Die Berlinerin will nun ebenfalls vor dem Schweizerischen Bundesgericht ein Revisionverfahren beantragen, das Ende des laufenden Monats auf den Weg gebracht sein soll.

"Ich finde es bemerkenswert, dass das Bundesgericht in seiner Urteilsbegründung betont, dass es ihm im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht möglich war, die neuen Gutachten zu berücksichtigen", sagte Pechstein und bewertete die Begründung positiv: "Ich schöpfe daraus neue Hoffnung für das Revisionsverfahren, denn hier stehen diese Erkenntnisse im Mittelpunkt", erklärt Claudia Pechstein

Auch ihr Anwalt Simon Bergmann blieb gelassen: "Diese Entscheidung kommt für uns nicht überraschend, schließlich hatte das Bundesgericht bereits den Eilantrag unserer Mandantin auf ein Startrecht bei Olympia abschlägig beschieden und damit begründet, die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren seien gering", sagte Bergmann.

Das Schweizer Bundesgericht hatte am 26. Januar einen Eilantrag Pechsteins auf Aussetzung ihrer Dopingsperre bis zum endgültigen Urteilsspruch abgelehnt. Damit war klar, dass Pechstein nicht bei den Winterspielen in Vancouver (12. bis 28. Februar) starten darf.

(SID/can)
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