Trotz des "Freispruchs" durch den DLV Weltverband suspendiert Speerwerferin Soboll

Lausanne (sid). Trotz des "Freispruchs" durch die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) ist die deutsche Speerwerfhoffnung Carolin Soboll wegen eines positiven Befundes auf das muskelaufbauende Präparat Nandrolon vom Weltverband IAAF suspendiert worden. Das Council verwies den Fall auf einer Sitzung in Lausanne zur endgültigen Entscheidung an das IAAF-Schiedsgericht (Arbitration Panel).

"Die Begründung war, dass in solchen Fällen immer so verfahren wird. Die IAAF hat auf die strict-liability-Regel, wonach die prinzipielle Verantwortung des Athleten bei Dopingverstößen zu gelten hat, verwiesen", sagte DLV-Präsident Prof. Helmut Digel, den die "Entscheidung nicht überraschte". Allerdings geht das Councilmitglied davon aus, dass nach dem Studium der Gutachten im Fall Soboll die Rechtsauffassung der IAAF "nicht zum Tragen kommt". Insofern sei ein Freispruch für das 19 Jahre alte Talent, das offenbar über ein verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel in Form von kreatinhaltigen Kautabletten die verbotene Substanz aufnahm, möglich.

Auch ein ordentliches Gericht würde laut Digel sicherlich eine andere Rechtsauffassung vertreten. Erneut prangerte der Funktionär die Vorgensweise der IAAF an. Digel: "Hier wird eine Politik gemacht, die von uns so nicht akzeptiert werden kann."

Der DLV hatte die 19-Jährige von jeglicher Schuld frei gesprochen. Nachdem bei einer Wettkampfkontrolle am 23. Juni Nandrolon nachgewiesen worden war, wurde im Zuge von Analysen im IOC-akkreditierten Labor in Köln die Verseuchung der aus den USA bezogenen Tabletten mit insgesamt acht verbotenen Steroidhormonen festgestellt. Diese waren auf der Packung nicht deklariert.

Untersuchungen an anderen zur Verfügung gestellten Produkten ergaben, dass die Hormone nicht von außen aufgetragen waren, sondern sich gleichmäßig im Inneren der Tablette befanden. Nach Ansicht des Kölner Laborleiters Prof. Wilhelm Schänzer sprach dieser Befund gegen eine Manipulation der Athletin und für eine Verunreinigung beim Herstellungsprozess. Entsprechend ging die Anti-Doping-Kommission des DLV nicht von einem Dopingverstoß aus.

(RPO Archiv)
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