Lockerungen für den Breitensport Was in NRW erlaubt ist und was nicht

Seit dem 22. Februar gibt es für den Breitensport Lockerungen – doch nicht alle Sportarten sind wieder erlaubt. Die neuen Regelungen gelten ausschließlich für den Freizeitsport unter freiem Himmel. Was wieder möglich ist und was nicht.

 Tennis spielen ist nach den neuen Verordnung theoretisch wieder erlaubt – zu zweit, im Freien und mit ausreichend Abstand.

Tennis spielen ist nach den neuen Verordnung theoretisch wieder erlaubt – zu zweit, im Freien und mit ausreichend Abstand.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Das Land NRW hat bei der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz erste Lockerungen für den Breitensport beschlossen. Diese gelten seit dem 22. Februar. In der neuen Corona-Verordnung werden nicht viele Zugeständnisse gemacht, der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen bleibt ihr zufolge unzulässig. Ausgenommen ist jedoch der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Was heißt das für einzelne Sportarten konkret?

Hallensport (Trainingsbetrieb): Die Sporthallen zum Training von Freizeitsport bleiben weiterhin geschlossen. Lediglich Profis beziehungsweise Berufssportlern, wie es in der neuen Corona-Verordnung heißt, ist das Ausüben ihres Sportes in der Halle erlaubt.

Hallensport (Wettbewerbe): Auch an Wettbewerben in der Halle dürfen Profis teilnehmen, wie beispielsweise in der Handball, Eishockey-, oder Tischtennis-Bundesliga. Freizeitsportlern hingegen bleiben Wettkämpfe in geschlossenen Räumen auch weiterhin verwehrt.

Badminton: Freizeitsportlern ist das Badmintonspielen in der Halle weiterhin untersagt. Lediglich die Nationalmannschaft darf den Sport weiterhin ausüben.

Bowling: Bowling ist noch nicht wieder erlaubt.

Bouldern: Kletter- und Boulderhallen dürfen von Frezeitsportlern den aktuellen Bestimmungen zufolge nicht genutzt werden. Seit Anfang November sind diese geschlossen.

Fitnessstudios: Laut der Coronaschutzverordnung müssen diese weiterhin geschlossen bleiben.

Radball: Auch der Radball-Sport darf auf unbestimmte Zeit noch nicht wieder in der Halle ausgeübt werden.

Tischtennis: Tischtennis in der Halle darf nicht stattfinden. Wenn der Sport jedoch nach draußen verlegt wird, schon. Wie der Westdeutsche Tischtennis-Verband bekannt gab, sind auch die Kadertrainings des WTTV-Kaders wieder möglich.

Volleyball: Es darf nur im Freien unter Einhaltung des Mindestabstands Volleyball gespielt werden. In der Halle ist es nicht erlaubt. Der Westdeutsche Volleyball-Verband erklärte jüngst die Saison 2020/21 in allen Spielklassen für beendet. In den Kreisklassen bis Oberligen wird es keine Auf- und Absteiger oder auch Meister geben, hieß es.

Sportarten im Freien (Trainigsbetrieb): Sport im Freien ist Freizeitsportlern unter gewissen Rahmenbedingungen wieder erlaubt. Möglich ist aber nur solcher Sport, der allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel ausgeübt werden kann. Die Spieler müssen dauerhaft einen Abstand von fünf Metern einhalten. Kann dies gewährleistet werden, ist auch Einzelunterricht zulässig.

Sportarten im Freien (Wettbewerbe): Derzeit dürfen nur Profis, also Berufssportler oder offiziell gelistete Sportler der Bundes- und Landeskader in den olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht-olympischen Sportarten, wie es in der Schutzverordnung heißt, an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen. Freizeitsportler dürfen nicht an Wettbewerben teilnehmen. Auch das Austragen von Sportfesten oder anderen Sportveranstaltungen im Breitensport ist untersagt.

Fußball: In der Bundesliga rollte der Ball lediglich während des ersten Lockdowns Anfang vergangenen Jahres nicht. Mitte Mai wurde der Spielbetrieb aber wieder aufgenommen und trainiert wurde sogar schon früher wieder – pandemiebedingte Unterbrechungen gab es seitdem nicht. In den Amateurligen darf hingegen immer noch nicht wieder gekickt werden, Trainingsbetrieb ist seit November verboten.

Golf: Die Lockerungen ab dem 22. Februar betreffen vor allem den Golf- und Tennissport. Der Spielbetrieb auf den Golfanlagen und auch der Einzelunterricht ist unter den Maßgaben der Verordnung wieder möglich. Der nach der Schutzverordnung dauerhafte Abstand von mindestens fünf Metern zwischen den Spielern kann meist problemlos gewährleistet werden. Umkleidekabinen und andere Gemeinschaftsräume dürfen aber nicht benutzt werden.

Hockey: Die moderaten Lockerungen erlauben auch im Hockey keinen regulären Trainings- oder Spielbetrieb im Breitensport. Doch der Düsseldorfer Sportclub beispielsweise hat unter Berücksichtigung den Auflagen eine Möglichkeit gefunden, die ersten Kinder wieder auf die Kunstrasenplätze zurückkehren zu lassen. So ist unter anderem vorgesehen, dass nur in festen Zweier-Gruppen trainiert und beim Stationstraining immer der geforderte Abstand eingehalten wird. Eltern sind auf der Anlage nicht erlaubt.

Leichtathletik: Die Ausübung des Sportes ist wieder möglich, solange diese zu zweit oder im Einzelunterricht auf Freiluftsportanlagen stattfindet. Im Profibereich dürfen Training und Spielbetrieb auch in der Halle ausgeübt werden, erst kürzlich fanden die Deutschen Hallen-Meisterschaften statt, ohne Publikum und mit strengem Hygiene-Konzept.

Reitsport: Die Schutzverordnung erkennt an, dass das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen zwingend erforderlich ist – es ist daher auch in geschlossenen Räumlichkeiten von Sportanlagen erlaubt. Von der Erlaubnis ausgeschlossen sind ausdrücklich Sport- und trainingsbezogene Übungen. Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen dürfen stattfinden, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt.

Tennis: Ebenso wie beim Golf verhält es sich mit dem Tennis. Der Spielbetrieb auf den Tennisanlagen und auch der Einzelunterricht ist unter den Maßgaben der neuen Corona-Schutzverordnung wieder möglich. Der Sport darf von Freizeitsportlern wieder ausgeübt werden – allerdings ausschließlich im Freien und in Form von Einzelspielen. Tennis in der Halle ist nicht zulässig.

Zuschauer: Zuschauer bei sportlichen Wettbewerben sind in Deutschland derzeit nicht erlaubt.

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