Schriftliche Urteilsbegründung von CAS Reiten: Freispruch "erster Klasse" für Rene Tebbel

Lausanne (sid). Freispruch "erster Klasse" für Rene Tebbel: Der oberste internationale Sport-Gerichtshof (CAS) hat den Springreiter aus Elmsbüren in dem jetzt schriftlich vorliegenden und begründeten Urteil vom 7. Juni dieses Jahres von jedem Verdachtsmoment der Manipulation seines Pferdes Percy freigesprochen.

Der 31 Jahre alte Mannschafts-Vizeweltmeister war zunächst der Tierquälerei verdächtigt worden. Die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung verurteilte ihn unlängst in einem eigenen Verfahren wegen unerlaubter Vorteilnahme zu einer Sperre von acht Monaten und Übernahme der Kosten.

Das juristische Komitee des Weltverbandes (FEI) hatte gegen Tebbel zunächst aufgrund von Zeugenaussagen eine Sperre von acht Monaten, eine Geldbuße von insgesamt 2.500 Schweizer Franken und die Übernahme der Gerichtskosten in Höhe von 5.000 Franken verhängt.

CAS hob die FEI-Verfügung auf und monierte das Verfahren, ein Urteil ohne Begründung gefällt zu haben. Außerdem wurde darauf hingewiesen, es sei wenig Verständnis aufzubringen, dass der israelische Verhandlungsführer wegen seines Rückflugs nach 90 Minuten die Sitzung verlassen habe.

CAS weist auch darauf hin, dass das Turnier in Stuttgart nach dem internationalen Reglement ablief und gegen einen Urteilsspruch des Court of Arbitration of Sport kein weiteres Verfahren eingeleitet werden dürfe. Darauf hätten sich alle Sportorganisationen geeinigt.

Gegen das Urteil des nationalen Verbandes hat Tebbel ebenfalls Widerspruch eingelegt, die schriftliche Begründung steht noch aus, ebenfalls das Verfahren vor dem obersten Schiedsgericht in Warendorf.

(RPO Archiv)
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