Ärger wegen UCI-Reglement Platzt das Armstrong-Comeback?

Varese (RPO). Ärger um das geplante Comeback von Lance Armstrong: Der siebenmalige Toursieger kann offenbar nicht wie geplant an den Start gehen. Laut Reglement der UCI müssen Fahrer sechs Monate vor ihrem ersten Profirennen im Anti-Doping-Programm mit biologischem Pass integriert sein.

Fünf Fragen zum Armstrong-Comeback
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Foto: AP

UCI-Präsident Pat McQuaid kündigte an, die Sachlage im Fall Armstrong mit der amerikanischen Anti-Doping-Agentur USADA zu klären. "Die UCI wird die Regeln befolgen. Wenn die besagen, dass er sechs Monate vor seinem Comeback gemeldet sein muss, dann werden wir uns daran halten", betonte McQuaid.

Bei Armstrongs Comeback-Ankündigung Mitte September war zwar bekannt geworden, dass er sich dem "out of competition testing pool" der USADA angeschlossen hat, unklar ist aber, ob und wann er sich bei der UCI registriert hat.

Armstrong will am 25. Januar bei der Tour Down Under in Australien erstmals wieder an den Start gehen. Sollte der 37-Jährige noch nicht registriert sein, wäre frühestens Ende März ein Start möglich.

Vor der Tour de France 2007 hatte der Ire das Schriftstück auf den Weg gebracht. Jeder Fahrer musste vor dem Start die Ehrenerklärung unterzeichnen. Für den Fall einer positiven Dopingprobe verpflichteten sich die Radprofis, ein Jahresgehalt zur Dopingbekämpfung an die UCI zu zahlen. Juristen hatten schon damals gewarnt, dass die Umsetzung kaum möglich sei.

(sid)
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