Kronzeugenregelung im Dopingsumpf Nur ein Jahr Sperre für Sinkewitz

Frankfurt/Main (RPO). Radprofi Patrik Sinkewitz hat von der Kronzeugenregelung profitiert und ist nach seinen Enthüllungen zum Team T-Mobile vom Bundessportgericht des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) mit einer Sperre von nur einem Jahr belegt worden.

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Foto: AFP

Zusätzlich muss der 27-Jährige aus Fulda eine Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro zahlen, die der BDR zweckgebunden zur Durchführung zusätzlicher Trainingskontrollen im Radsport durch die Nationale Antidoping-Agentur (Nada) verwenden wird. Dies beschloss das vierköpfige BDR-Gremium unter Vorsitz von Rechtsanwalt Peter Barth.

Die Sperre beginnt mit Wirkung vom 16. November 2007. "Auf die verhängte Startsperre wird die von T-Mobile auferlegte Suspendierung angerechnet, so dass die Startsperre am 17. Juli 2008 endet", teilte der BDR weiter mit. Patrik Sinkewitz hat inzwischen erklärt, seine Karriere fortsetzen zu wollen. Noch hat er allerdings keinen neuen Arbeitgeber gefunden.

Diese Suche dürfte sich auch als schwierig gestalten, denn die ProTour-Mannschaften hatten sich auf einen Ehrenkodex verständigt, wonach des Dopings überführte Fahrer zwei weitere Jahre nach Ablauf der Sperre nicht verpflichtet werden dürfen. Diese Vereinbarung ist allerdings freiwillig. Damit bliebe Sinkewitz ab Juli 2008 als Alternative nur ein zweitklassiges Team.

(sid)
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