Streit um Gruppe-H-Fahrzeuge Motorsport-Bund und Rallye-Veranstalter streiten vor Gericht

Düsseldorf · Der deutsche Motorsport-Bund liegt vor dem Landgericht Düsseldorf mit einem Rallye-Veranstalter über Kreuz. Grund ist ein Verbot ganz bestimmter Fahrzeuge.

 Der Prozess zwischen dem deutschen Motorsportbund und dem Rallye-Veranstalter aus Bayern wurde jetzt am Landgericht Düsseldorf eröffnet.

Der Prozess zwischen dem deutschen Motorsportbund und dem Rallye-Veranstalter aus Bayern wurde jetzt am Landgericht Düsseldorf eröffnet.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Man stelle sich vor, ein Fußballbund präsentierte ein neues Reglement, in dem das Gewicht eines Spielers auf maximal 70 Kilogramm beschränkt wäre und sein Alter 25 Jahre nicht überschreiten dürfe. Unliebsame Trikots und Schuhe könnte man auf Drängen der Industrie gleichfalls verbannen. Als Monopolist für die Genehmigung von Veranstaltungen und Meisterschaften stünde man blendend da – die Gelder würden fließen, niemand könnte sich dagegen wehren. Und wenn nun doch ein Veranstalter die Kneipenmannschaft „100plus“ nach den alten Regeln spielen ließe, weil er das neue Reglement für diskriminierend, vielleicht sogar für hirnrissig hält und den Spaß am Fußball über alles stellt? Dann braucht man erfahrungsgemäß nicht lange zu warten, bis der Monopolist mit der Sense kommt, um solche Aufmüpfigkeiten auszurotten.

So in etwa könnte man die Ausgangslage für den Prozess beschreiben, der gerade am Landgericht Düsseldorf zwischen dem Deutschen Motorsportbund (DMSB) und einem Rallye-Veranstalter im bayrischen Grabfeld eröffnet wurde. Der dort ansässige „Rallye Supercup e.V.“ wollte es jedenfalls nicht hinnehmen, dass seine renommierte Veranstaltung durch den vom DMSB gewollten Ausschluss der hochmotorisierten und spektakulären Gruppe-H-Fahrzeuge an Farbigkeit und Publikumsinteresse verliert. Denn nicht jedes Zuschauerauge mag sich mit dem Allradantrieb der modernen Rallyefahrzeuge und ihren elektronischen Fahrhilfen anfreunden. Schnell sind die zwar auch, aber ansonsten doch eher manierlich unterwegs. Die älteren, eigentlich schon zu den Oldtimern zählenden Gruppe H-Fahrzeuge, vorzugsweise mit Heckantrieb, begeistern dagegen die Fans besonders auf Schotterstrecken. Die Fahrer dieser Autos müssen noch richtig arbeiten – das sieht man auch, die haben ihre natürlich auch Tüv-geprüften Fahrzeuge über Jahrzehnte aufgebaut und gepflegt, und können hier noch um Bestzeiten kämpfen. Das unterscheidet sie von den hiesigen Oldtimer-Veranstaltungen, denn da darf nur gerollt werden.

Halten wir fest: Die Grabfelder Rallye-Veranstalter haben auf einen DMSB-Meisterschaftsstatus verzichtet, sogar den Rauswurf aus dem ADAC in Kauf genommen und dennoch mit eigenem Konzept die Genehmigungen aller Behörden erkämpft. Die Fahrer haben auf ihre teuren DMSB-Lizenzen verzichtet, können also auch auf anderen Autos nicht mehr bei offiziellen Veranstaltungen starten.

Ein Motorsportbund, der sich bislang auf seine Monopolstruktur verlassen konnte, lässt sich eine solche Haltung nicht gefallen. Einen Weg zur wirtschaftlichen Vernichtung des Veranstalters sah man nun offenbar in dem Umweg, Urheberrechte an den eigentlich ungültigen Reglements juristisch geltend zu machen. Ein Streitwert von 100.000 Euro wurde in den Raum gestellt – dabei waren die Bestandteile dieses Reglements vom DMSB nur aus dem Französischen übersetzt worden und dienen als Basis auch anderen kleinen genehmigten und ungenehmigten Veranstaltungen, die aber bislang nicht in den Fokus des Deutschen Motorsportbundes gerieten. Was die Klage des DMSB gegen den Ralley Supercup e. V. betrifft, so schickte der Richter am Düsseldorfer Landgericht die Prozessbeteiligten nun erst mal wieder nach Hause. Die vom Motorsportbund vorgebrachten Gründe seien bei weitem nicht stichhaltig genug, um ein Urteil sprechen zu können.

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