Eishockey: Schiedsgericht führte Auf- und Abstiegsregel ad absurdum Moskitos klagen sich erfolgreich in die DEL

München (dpa). Das deutsche Eishockey hat eine schwere Niederlage erlitten. Bei der Verhandlung am Dienstag auf dem Münchner Flughafen gab das Schiedsgericht der Deutschen Eishockey-Liga (DEL) der Klage der Moskitos Essen auf Klassenverbleib statt und führte mit dem Urteil die vor Saisonbeginn zwischen den 15 DEL-Clubs und dem Deutschen Eishockey-Bund (DEB) vereinbarte Auf- und Abstiegsregelung sowie die derzeit laufende Abstiegsrunde ad absurdum.

"Mit dieser Entscheidung wird das Eishockey wieder unglaubwürdig und der gesamten Sportart riesiger Schaden zu gefügt. Das ist Betrug an allen DEB- und DEL-Clubs und am Zuschauer", sagte DEB-Sportdirektor Franz Reindl in einer ersten Reaktion.

Die Moskitos Essen stehen als Tabellenletzter der DEL- Abstiegsrunde bereits seit vorigen Freitag als Absteiger in die 2. Bundesliga fest, werden auf Grund des Schiedsgerichts-Urteil aber auch in der kommenden Saison am DEL-Spielbetrieb teilnehmen. Der Bundesligameister von 1999 begründete die am 24. März eingereichte Klage damit, dass er als GmbH aus rechtlichen Gründen nicht in der vom DEB organisierten 2. Bundesliga spielen kann. Zudem hat die DEL- Ligenleitung in den Verträgen mit den Clubs den am 27. März 1999 einstimmig beschlossenen Auf- und Abstieg nicht verankert und ihren Gesellschaftern den Nicht-Abstieg garantiert.

"Das ist eine sanfte Revolution", erklärte DEL-Geschäftsführer Bernd Schäfer nach der Entscheidung, mit der er zwei Ziele erreichte. Die DEL wird in der kommenden Saison mit Essen und dem Aufsteiger aus der 2. Bundesliga mit den gewünschten 16 statt bisher 15 Vereinen spielen. Zudem ist der von Schäfer ungeliebte Auf- und Abstieg vorerst vom Tisch, so dass in der neuen Spielzeit kein Club aus der DEL absteigt. Der Vorsitzende Richter Bernhard Reichert stellte auch unter Bezug auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs fest, dass die Gesellschafterverträge zwischen der DEL und den Clubs rechtskräftig verbindlich sind. "Das ist eine sportlich höchst unbefriedigende Lösung", sagte Reindl, "keiner kann nach vollziehen, wieso es einen Aufsteiger, aber keinen Absteiger gibt."

Dem Verband in München dürfte mit dem Urteil großes Ungemach bis hin zum finanziellen Aus erspart bleiben, denn die Teilnahme eines als Kapitalgesellschaft geführten DEL-Clubs am DEB-Spielbetrieb ist vereinsrechtlich nicht zulässig - auch nicht mit der vom DEB wiederholt propagierten Ausnahmeregelung. Eine entsprechende Erklärung des Finanzamtes liege dem Verband seit 17. März vor, hieß es aus gut unterrichteten Kreisen. Das Finanzamt für Körperschaften in München habe dem Verband auf dessen Anfrage hin mit geteilt, dass der DEB mit Aufnahme einer GmbH in die DEB-Ligen seine Gemeinnützigkeit verliere und damit unter anderem kein Anrecht mehr auf öffentliche Mittel habe.

(RPO Archiv)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort