Urteil für Pistorius steht an Fahrlässige Tötung oder Freispruch?

Pretoria · Im Prozess gegen Oscar Pistorius hat die Richterin am Freitag ihre Urteilsverkündung fortgesetzt. Dabei widmete sich Thokozile Masipa zunächst einem anderen Schuss-Vorfall, nicht dem Hauptfall. Am Vortag hatte Thokozile Masipa den beinamputierten Sportler vom Vorwurf des Mordes oder Totschlags freigesprochen.

Oscar Pistorius bricht vor Gericht in Tränen aus
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Pistorius bricht vor Gericht in Tränen aus

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Foto: dpa, kl nb pt

Pistorius hatte in der Nacht zum Valentinstag 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp erschossen. Kern des Prozesses war, ob dies seine Absicht war. Möglich ist ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung ("culpable homocide"). Ein Freispruch käme für Beobachter überraschend.

Die Anwälte von Pistorius machten im dicht besetzten Gerichtssaal einen entspannten Eindruck und lächelten. Die Straße vor dem Gericht war voller Schaulustiger und Journalisten aus aller Welt.

Pistorius hat die Schüsse nie bestritten. Der beinamputierte ehemalige Paralympics-Star argumentierte aber, in der Toilette einen Fremden vermutet und aus Panik vor dem vermeintlichen Einbrecher geschossen zu haben. Die Richterin Thokozile Masipa sieht bei der Tat keinen Vorsatz. Sie wirft Pistorius aber vor, fahrlässig ("negligent") gehandelt zu haben.

Nach südafrikanischem Recht könnte die Höchststrafe 15 Jahre sein.
Eine kürzere Gefängnisstrafe oder sogar eine Strafe auf Bewährung sind möglich. Das Strafmaß soll erst in einigen Wochen bekanntgegeben werden.

(dpa)
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