Paralympics-Superstar Schuldig oder nicht? Oscar Pistorius erwartet sein Urteil

Pretoria · Am Donnerstag soll das Urteil im Fall Oscar Pistorius fallen. Als freier Mann dürfte der frühere südafrikanische Sportstar den Gerichtssaal kaum verlassen, die Höchststrafe halten Experten aber auch für unwahrscheinlich.

Chronologie im Fall Oscar Pistorius
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Foto: afp, STEPHANE DE SAKUTIN

Sechs Monate nach Beginn der Verhandlung soll an diesem Donnerstag einer der aufsehenerregendsten Prozesse auf dem afrikanischen Kontinent zu seinem Ende kommen. Richterin Thokozile Masipa wird voraussichtlich verkünden, ob der unter Mordverdacht stehende einstige Paralympics-Star Oscar Pistorius schuldig oder unschuldig ist.

Die Protagonisten im Fall Pistorius
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Foto: dpa, Antoine De Ras

Experten gehen davon aus, dass der einstige Prothesensprinter wohl kaum den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen muss, doch einer Strafe von mindestens acht Jahren wird er ihrer Ansicht nach kaum entgehen.

Vor dem Urteil titelte die Nachrichtenagentur Sapa denn auch: "Oscar Pistorius: From hero to zero" (auf Deutsch: Vom Helden zur Null). Wochenlang war das Verfahren gegen den Sportler Top-Thema in ganz Südafrika - zuletzt verebbte das Interesse an dem Fall aber etwas. Es dürfte nun kurz vor dem Ende des juristischen Medienspektakels wieder erheblich zunehmen.

Die Frage lautet: Wird Richterin Masipa in ihrem Urteil der Staatsanwaltschaft folgen? Die Anklage wirft dem 27-jährigen Pistorius vor, seine Freundin Reeva Steenkamp vorsätzlich ermordet zu haben.

Der Kapstädter Anwalt Keith Gess hält einen solchen Schuldspruch für unwahrscheinlich. Pistorius' Anwalt Barry Roux wisse jedoch auch, dass sein Mandant den Gerichtssaal nicht als freier Mann verlassen werde. Daher versuche er, den Fall in Richtung eines Totschlags zu drehen, meint Gess. "Ich erwarte, dass das Urteil entweder auf Mord ohne Vorsatz oder fahrlässige Tötung lauten wird", sagt der Kapstädter Jurist. Die Begriffe im südafrikanischen Strafrecht sind dabei nicht ganz deckungsgleich mit dem deutschen Mord und Totschlag.

Masipa wird zunächst nur darüber entscheiden, ob Pistorius schuldig ist oder nicht. Bis zur Verkündung des genauen Strafmaßes dürften noch mehrere Wochen vergehen, in denen Freunde und Familie die Richterin um Milde bitten können.

"Auf den Fluren hört man, dass Pistorius zwischen acht und zwölf Jahren sitzen wird", sagt Stephen Tuson, Professor für Strafrecht und Strafverfahren an der Johannesburger Witwatersrand-Universität.

Gut fünf Monate, von Anfang März bis Anfang August, hatte der Prozess gegen den beinamputierten Athleten gedauert. Der Vorwurf: Er soll seine 29-jährige Freundin vorsätzlich ermordet haben, als er im Februar 2013 durch die geschlossene Badezimmertür seines Hauses auf sie schoss. Pistorius selbst sagt, er habe einen Einbrecher im Badezimmer vermutet und in Panik gehandelt.

Ein Großteil des vor Gericht Gehörten lasse sich eher gegen den Sportler auslegen, obwohl alle Optionen offen blieben, sagt der Strafrechtsprofessor an der Witwatersrand University, James Grant.

Lebenslange Freiheitsstrafe möglich

Komme Richterin Masipa zu dem Schluss, dass Pistorius nach einem Streit mit Steenkamp den Entschluss fasste, sie zu töten — dann sei dies vorsätzlicher Mord und Pistorius könnte einer lebenslangen Freiheitsstrafe entgegenblicken. In der Regel kann der Verurteilte dann erst nach 25 Jahren eine Aussetzung der Strafe beantragen. Die Richter haben in Südafrika aber einen recht großen Ermessensspielraum, so dass sie auch deutlich weniger verhängen können.

Sollte die Vorsitzende Richterin entscheiden, dass Pistorius Steenkamp zwar absichtlich, aber ohne vorherige Planung tötete, läuft das nach Einschätzung Grants auf Mord ohne Vorsatz (engl.: murder without premeditation) oder auf fahrlässige Tötung (culpable homicide) hinaus. Hierbei drohen dem Angeklagten im ungünstigsten Fall langjährige Strafen von zwischen 15 und 20 Jahren. Wobei das Strafmaß auch davon abhänge, als wie kaltschnäuzig oder fahrlässig sein Verhalten betrachtet werde, sagt Stephen Tuson.

Folgt die Richterin Pistorius' Argumentation, dass dieser in Panik und voller Furcht auf einen Eindringling geschossen hat, der ihm nach dem Leben trachtete, wäre auch ein Freispruch denkbar.

Die Entscheidung könnte von den Zeugenaussagen der Nachbarn abhängen, meint Tuson. Die hatten ausgesagt, sie hätten Steenkamp schreien hören, bevor Pistorius den letzten und tödlichen Schuss abgegeben hat. Was wiederum darauf hinweist, dass er wusste, wer sich wirklich im Badezimmer aufhielt.

Der Strafrechtler Grant sieht ein Problem in der Verteidigung Pistorius' darin, dass diese zwei Argumentationslinien präsentiert habe, die durchaus als einander widersprechend betrachtet werden könnten. So habe der Verteidiger argumentiert, ein verängstigter Pistorius habe instinktiv gehandelt, so dass sein Verstand keine Kontrolle über seinen Körper gehabt habe, als der Sportler den Abzug drückte. Doch der Verteidiger habe eben auch gesagt, dass Pistorius sein Leben in Gefahr geglaubt habe, was darauf hindeutet, dass er sehr wohl noch eines rationalen Gedankens fähig war.

(dpa)
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