Ehemaliger Dreisprung-Weltmeister Oberlandesgericht versagt Friedek Schadenersatz
Der DOSB muss dem früheren Dreispringer Charles Friedek keinen Schadenersatz wegen der Nichtnominierung für die Olympischen Spiele 2008 in Peking zahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies eine entsprechende Klage Friedeks ab.
20.12.2013
, 18:19 Uhr
Der DOSB habe keine Pflichten gegenüber dem Kläger verletzt, indem er diesen nicht zu den Olympischen Spielen 2008 nominierte, hieß es in einer Erklärung des OLG. Er habe als Monopolverband die Verpflichtung, seine Mitglieder gleich zu behandeln, gegenüber dem Kläger nicht verletzt. Denn dieser habe die nach den Nominierungsgrundsätzen für die Olympia-Mannschaft 2008 festgelegten Leistungen nicht erbracht.