Leichtathletik Formfehler und verschmutzte Dopingprope Grund für Freispruch von Campbell-Brown

Lausanne · In einer nachgelieferten Erklärung hat der Internationale Sportgerichtshof (CAS) den Freispruch der dreimaligen Sprint-Olympiasiegerin Veronica Campbell-Brown mit Formfehlern und einer möglichen Verschmutzung der Dopingproben begründet.

Das dreiköpfige Gremium schrieb am Dienstag in seiner 58-seitigen Begründung von "bedauerlichen" Fehlern der Anti-Dopingverantwortlichen, als die erste Teilprobe bei Campbell-Brown genommen wurde. Dadurch hätten die Proben durch Wasser oder Schweiß verunreinigt sein können. Der CAS hatte die Sprinterin Ende Februar freigesprochen. Die Zweijahressperre, die der Internationale Leichtathletik-Verband über den nationalen Verband Jamaikas erwirkt hatte, wurde damit aufgehoben. Bei dem besagten Test, nachdem sie bei einem nationalen Meeting am 4. Mai 2013 in Kingston gestartet war, war das Diuretikum HCT in der A- und in der B-Probe festgestllt worden. Campbell-Brown bestritt aber immer, bewusst eine verbotene Substanz eingenommen zu haben. Sie hatte beim CAS in Lausanne gegen die Sperre protestiert.

(dpa)
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