Sabine Braun ist "mulmig" Leichtahtletik: Baumann-Start sorgt für große Verwirrung

Dortmund (dpa). Der juristische Streit um das Startrecht des international wegen Dopings gesperrten Dieter Baumann sorgt in der Führung des Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) für Ärger und Spannungen. Mit einem Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden des Rechtsausschusses hat DLV-Rechtswart Clemens Prokop Empörung bei Präsident Helmut Digel ausgelöst. "Das ist unverschämt. Ich wusste davon nichts", schimpfte Digel am Samstag vor Beginn der deutschen Hallen-Meisterschaften in Dortmund. Prokop hätte den Antrag gegen Wolfgang Schoeppe (Ansbach) ohne Absprache mit dem Präsidium gestellt. Trotz der Auseinandersetzung mit seinem designierten Nachfolger will Digel ("Ich trage die Verantwortung bis zum letzten Tag") bis zum Verbandstag am 24. Januar in Wunsiedel im Amt bleiben.

Der Rechtsausschuss-Vorsitzende Schoeppe hatte einem Eilantrag des wegen Dopings international gesperrten 5000-m-Olympiasieger von 1992, Dieter Baumann, auf Startrecht bei den Titelkämpfen stattgegeben. Das Oberlandesgericht in Frankfurt hatte daraufhin auf Antrag Baumanns diese Entscheidung zum "vollstreckbaren Titel" erklärt, womit das Startrecht eine gesetzliche Grundlage erhielt. Allerdings hatte Prokop beim Rechtsausschuass Beschwerde gegen den Schoeppe-Spruch eingelegt, um die Teilnahme Baumanns am Samstagnachmittag über 3000 Meter zu verhindern. Durch den Befangenheitsantrag konnte der Rechtsausschuss wiederum nicht mehr rechtzeitig bis zum Auftritt des 36-jährigen Läufers, der am Samstagmittag in der Helmut-Körnig-Halle erschien, beschließen.

Die 700 Athleten aus 51 Vereinen hatten mit einem ganz anderen Problem zu kämpfen. Die IAAF hatte nämlich gedroht, nach seiner Regel 53 ii alle Teilnehmer der Titelkämpfe zu sperren, sollten sie im Falle eines Starts von Baumann antreten. Der DLV wies die Sportler in einer offiziellen Mitteilung vor Beginn der Titelkämpfe auf die Gefahr hin. Präsident Digel versprach ihnen jedoch im Falle einer IAAF-Sanktion Rechtsschutz. "Diese Regel der IAAF ist sittenwidrig. Es muss alles getan werden, dass sie aus dem Regelwerk gestrichen wird", erklärte Digel. Die Regel sei bisher jedoch noch nie zur Anwendung gekommen. "Mir ist nicht bange vor einem Konflikt mit der IAAF, wenn sie ihn mit dem größten Leichtathletik-Verband der Welt haben will, trage ich ihn aus", so der DLV-Chef. "Wenn diese lächerliche Regel zur Anwendung kommen sollte, habe ich in dieser Sportart nichts mehr zu suchen."

Der DLV steckt juristisch im Fall Baumann in einem Dilemma. Einerseits hat die IAAF den Deutschen für zwei Jahre bis zum 21. Januar 2002 wegen Nandrolon-Dopings gesperrt. Zum anderen war er vom DLV-Rechtsausschuss am 13. Juli 2000 freigesprochen worden. "Wir stehen zwischen zwei Urteilen, die wir akzeptieren müssen", stellte Digel fest. Allerdings hat für ihn und DLV-Leistungssportwart Rüdiger Nickel die Entscheidung des OLG wesentliches Gewicht. "Wir werden uns den Urteilen der ordentlchen Gerichte zu fügen haben und werden uns fügen", meinte Nickel.

Der nächste Konflikt ist jedoch schon programmiert. Sollte Baumann in Dortmund die Kriterien für die Hallen-Weltmeisterschaften Anfang März in Lissabon erfüllen, hätte er formal das Recht auf eine Nominierung. "Die IAAF würde alles tun, um ihn nicht starten zu lassen", ahnt Digel.

(RPO Archiv)
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