Handball GWD Minden legt keine Berufung gegen Landgericht-Urteil ein

Minden · GWD Minden legt keine Berufung gegen den Abstieg aus der Handball-Bundesliga ein. Das erklärte der Verein am Dienstag. In der vergangenen Woche hatte das Landgericht Dortmund eine Einstweilige Verfügung des Klubs auf vorläufige Zulassung für die kommende Erstligasaison zurückgewiesen.

Nach Auffassung des Gerichts hatten es die Ostwestfalen versäumt, bereits während der Spielzeit 2014/15 gegen die Abstiegsregelung zu klagen. Die Dringlichkeit des Mindener Antrags sei deshalb nicht mehr gegeben. GWD Minden machte am Dienstag allerdings ein "unzulässiges Überraschungsurteil" geltend. Zudem sei das Urteil "in mehrfacher Hinsicht rechtsfehlerhaft". Ein Berufungsverfahren vor einem übergeordneten Gericht würde nach GWD-Ansicht aber zu lange dauern. Mit einer Entscheidung wäre erst nach Beginn der neuen Saison zu rechnen, hieß es.

(lnw)
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