Nach Fan-Ausschreitungen Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehle

Kaiserslautern · Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat nach den Fan-Ausschreitungen beim Zweitligaspiel der Roten Teufel gegen den Karlsruher SC fünf Strafbefehle beantragt. Zwei davon sind bereits erlassen und rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

In einem weiteren Fall wurde von einer Anklage abgesehen. Bislang sind in 14 Verfahren 16 Beschuldigte identifiziert worden. Die Ermittlungen dauern an. Gegen die Täter wird wegen Landfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoß gegen das Vermummungsverbot bei Versammlungen, Beleidigung und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel ermittelt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte beide Vereine bereits vor einer Woche mit hohen Geldstrafen belegt und für den Wiederholungsfall den teilweisen Ausschluss von Zuschauern angedroht. Nach dem Schlusspfiff der Partie am 4. Oktober hatten Karlsruher Anhänger eine Absperrung überklettert und waren auf die Südtribüne des Fritz-Walter-Stadions gelangt. Dort kam es zu Zusammenstößen mit Kaiserslauterer Zuschauern, bei denen 18 Personen verletzt wurden.

(dpa)
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