Fortuna Düsseldorf Fakten zum "Geisterspiel"

Düsseldorf · Warum der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes eine derart hohe Strafe gegen Bundesliga-Aufsteiger Fortuna Düsseldorf fordert, welche rechtlichen Möglichkeiten es für den Verein noch gibt und wie hoch der finanzielle Schaden ist.

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat beantragt, dass Aufsteiger Fortuna sein erstes Heimspiel in der Fußball-Bundesliga unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und obendrein eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro zahlen soll. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu dieser Forderung.

Welche Vergehen liegen dem Antrag zugrunde? Erstaunlicherweise spielt der verfrühte Platzsturm der Düsseldorfer Anhänger im Relegations-Rückspiel gegen Hertha BSC (2:2) nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidend für das Strafmaß des Kontrollausschusses ist vielmehr, dass Fortunas Fans gleich in vier Spielen am Ende der Saison (in Fürth, gegen Duisburg, in Berlin und zu Hause gegen Hertha) in starkem Maße Pyrotechnik einsetzten. Dass im Rückspiel weitaus überwiegend Hertha-Anhänger zündelten, ist dabei kaum bewertet worden.

Warum fällt der Strafantrag so drastisch aus? Fortuna hat das Pech, dass der DFB ausgerechnet jetzt der Pyrotechnik den Krieg erklärt hat. In vergangenen Spielzeiten wurde eher noch stärker gezündelt, doch da standen Verband und Fans noch im Dialog. Sogar eine (begrenzte) Legalisierung von Bengalos schien eine Zeitlang möglich. Nun aber will der DFB endgültig gegen Feuerwerkskörper vorgehen und mit den Urteilen, auch gegen andere Klubs, Exempel statuieren.

Ist die Strafe gerecht? Nein, denn es fehlt die Verhältnismäßigkeit. Fortuna soll die gleiche Strafe erhalten wie der Zweitliga-Absteiger Karlsruher SC, zusätzlich zum "Geisterspiel" sogar 85.000 Euro mehr Geldbuße zahlen. In Karlsruhe wurden jedoch beim Platzsturm gewalttätiger Zuschauer nach dem Relegationsspiel des KSC gegen Regensburg 79 Menschen verletzt. Das hätte härter bestraft werden müssen als die im Vergleich weniger schwerwiegenden Fälle in Düsseldorf. Auch dass die Hertha, deren Anhang für gleich zwei Spielunterbrechungen verantwortlich war, nur einen Teilausschluss der Zuschauer hinnehmen soll, ist nicht nachvollziehbar.

Wann wird das Urteil rechtskräftig? Am Montag - wenn die betroffenen Vereine bis dahin keinen Widerspruch eingelegt haben. Fortuna will diesen Weg intern prüfen.

Welche Aussichten hätte ein Widerspruch? Die Verfahren gegen die Berliner Spieler, die Schiedsrichter Wolfgang Stark nach der Relegation beleidigt und — im Falle Lewan Kobiaschwilis — geschlagen haben, zeigen: In einer Verhandlung des DFB-Sportgerichts kann das vom Kontrollausschuss beantragte Strafmaß durchaus spürbar gesenkt werden. In diesem Fall scheint der Erfolg jedoch fraglich, da der DFB offenbar fest vorhat, abschreckende Wirkung für mögliche künftige "Bengalo"-Nutzer zu erzielen. Hertha BSC hat allerdings bereits Widerspruch eingelegt, und Fortuna wird schon an der Reaktion des DFB darauf die eigenen Widerspruchs-Chancen ausloten können.

Wie hoch ist der finanzielle Schaden? Falls es bei einer Partie vor leeren Rängen bleibt, geht dem Aufsteiger eine Einnahme von rund einer Million Euro verloren, zuzüglich der 100.000 Euro Geldstrafe. Es gibt jedoch kreative Möglichkeiten, den Schaden etwas abzufedern. Zweitligist Dynamo Dresden verkaufte, als ihm ein "Geisterspiel" verordnet wurde, sogenannte "Geistertickets" an seine Fans. Diese erwarben die Karten, für die sie keinen realen Gegenwert erhielten, aus Solidarität zu ihrem Klub. Ein überwältigender Erfolg: Das Stadion war virtuell ausverkauft.

(seeg/das)
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