Ex-DFB-Präsident Grindel hat kein Recht auf Rückkehr zum ZDF
Reinhard Grindel hat nach seinem Rücktritt als DFB-Präsident und seinem Abschied von seinen Ämtern beim Weltverband Fifa und der Europäischen Fußball-Union (Uefa) offenbar keinen rechtlichen Anspruch auf eine Rückkehr zu seinem früheren Arbeitgeber ZDF.
"Das jetzt vorliegende Ergebnis der juristischen Expertise bestätigt ein Rückkehrrecht von Herrn Grindel nicht", teilte ein ZDF-Sprecher auf SID-Anfrage mit.
Am 15. April 2016 war Grindel als Nachfolger des ebenfalls zurückgetretenen Wolfgang Niersbach zum DFB-Präsidenten gewählt worden. Aufgrund einiger Verfehlungen hatte der 57-Jährige dann am 2. April seine Demission beim DFB erklärt, am 10. April auch seine Ämter bei Fifa und Uefa niedergelegt.
Am 3. April hatte es vonseiten des Zweiten noch geheißen: "Herr Grindel hat aufgrund seiner früheren Mitgliedschaft im Bundestag ein im Abgeordnetengesetz geregeltes gesetzliches Rückkehrrecht." Nun erfolgte nach genauerer juristischer Prüfung die Kehrtwendung.