WM-Affäre Niersbach und Zwanziger wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung angeklagt

Frankfurt/Main · Die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach müssen sich in der Affäre um die Fußball-WM 2006 vor Gericht verantworten. Angeklagt wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung ist außerdem der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt.

 Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger.

Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger.

Foto: dpa, fg hpl

Das bestätigten die drei Ex-Funktionäre dem SID am Mittwoch."Es wird sich herausstellen, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe völlig haltlos sind", sagte Niersbach dem SID. Zwanziger wies den Vorgang als "blinden Aktionismus, um von eigenem Fehlverhalten abzulenken", zurück. "Ich hatte zu keinem Zeitpunkt Veranlassung, den reichen DFB durch eine Steuerhinterziehung noch reicher zu machen", äußerte der Jurist.

Auch Schmidt bestätigte die Anklage, die ihn persönlich verletze. "Die fast zweieinhalbjährigen Ermittlungen, die Durchsuchung meines Hauses und die ständige Berichterstattung über das Verfahren haben bei meiner Familie und mir Spuren hinterlassen", betonte er: "Für die von den Ermittlungsbehörden behauptete Steuerhinterziehung hätte ich kein Motiv gehabt, zumal ich von den verfahrensgegenständlichen Vorgängen in keiner Weise profitiert habe."

Im Kern geht es in den Ermittlungen um jene 6,7 Millionen Euro, die der DFB ein Jahr vor der Heim-WM 2006 über die FIFA auf ein Konto des ehemaligen adidas-Chefs Robert Louis-Dreyfus gezahlt hatte. Der damalige WM-OK-Chef Franz Beckenbauer hatte diesen Deal eingefädelt. Drei Jahre zuvor war die gleiche Summe über ein kompliziertes Konstrukt, an dem Beckenbauer offenbar maßgeblich beteiligt war, an den ehemaligen Skandalfunktionär Mohamed Bin Hammam in Katar geflossen.

Nach Bild-Informationen gehen die Steuerfahnder davon aus, dass der DFB mit der Zahlung 2005 ein Privatdarlehen von Dreyfus an Beckenbauer ausgeglichen und später unrechtmäßig als Betriebsausgabe geltend gemacht habe. "Es gab kein Privatdarlehen an Herrn Beckenbauer", teilten Schmidts Anwälte mit und geißelten die Theorie als "Erfindung der Steuerfahndung, um den von Anfang an unzutreffenden Vorwurf der Steuerhinterziehung um jeden Preis aufrechterhalten zu können"

Das Finanzamt Frankfurt/Main hatte bereits Ende Oktober 2017 entschieden, dass die 6,7 Millionen, die der DFB in seiner Steuererklärung für eine nie stattgefundene WM-Gala verbucht hatte, steuerlich "unzutreffend" behandelt worden seien - und verhängte eine Strafzahlung in Höhe von 19,2 Millionen Euro.

(SID)
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