Sonderverordnung Länder wollen Public-Viewing-Ausnahme für Fußball-WM billigen

Berlin · Fans in Deutschland können sich auch während der diesjährigen Weltmeisterschaft in Brasilien auf nächtliches Public Viewing freuen.

 Durch eine Sondervordnung könnten Übertragungen auf Großleinwänden nach 22.00 Uhr und in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht erlaubt sein.

Durch eine Sondervordnung könnten Übertragungen auf Großleinwänden nach 22.00 Uhr und in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht erlaubt sein.

Foto: dpa, br_nic

Die Länder wollen an diesem Freitag einstimmig eine Sonderverordnung billigen, mit der der Lärmschutz vorübergehend gelockert wird, wie aus Bundesratskreisen in Berlin verlautete.

Damit werden Übertragungen auf Großleinwänden nach 22.00 Uhr und in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht erlaubt. Bei der WM in dem südamerikanischen Land (12. Juni bis 13. Juli) beginnen knapp die Hälfte der 64 Begegnungen erst um 22.00 Uhr deutscher Zeit oder später.

Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006 und 2010 sowie der EM 2008 gab es solche Verordnungen. Die für Lärmschutz zuständige Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte mit der Verordnung den Spielraum für Behörden erweitert. Die Bundesregierung folgte damit einer Bitte der Länder und des Städtetags.

(dpa)
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