Lärmschutz wird gelockert Längeres Public Viewing zur Fußball-WM erlaubt

Berlin · Kneipe, Biergarten, Fanmeile: Rudelgucken gehört seit dem Sommermärchen 2006 zu Fußball-Weltmeisterschaften dazu. Doch wo viele Menschen gemeinsam Fußball schauen, wird es laut. Damit das nicht mit den strengen deutschen Lärmschutzregeln kollidiert, gibt es zur WM in Russland erneut eine Ausnahmeregelung.

 Deutschland-Fans in einem Biergarten in Bayern jubeln bei der WM 2014 (Archivbild vom 16.06.2014).

Deutschland-Fans in einem Biergarten in Bayern jubeln bei der WM 2014 (Archivbild vom 16.06.2014).

Foto: dpa

Im Sommer werden die deutschen Lärmschutz-Vorschriften gelockert, um das abendliche Public Viewing während der Fußball-Weltmeisterschaft zu ermöglichen. Eine am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung erlaubt die Open-Air-Übertragung der WM-Spiele auf Großleinwänden grundsätzlich auch nach 22.00 Uhr. "Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu Welt- und Europameisterschaften einfach dazu", erklärte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Der Bundesrat muss dieser Ausnahmeregelung noch zustimmen, was allerdings als sicher gilt.

Normalerweise ist ab 22.00 Uhr allenfalls Lärm bis zu 55 Dezibel erlaubt. Weil diese Marke beim öffentlichen Fußballgucken auf Fanmeilen und in Biergärten meist überschritten wird, gibt es seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bei großen Turnieren regelmäßig eine Ausnahmeregelung, die nach dem Endspiel wieder außer Kraft tritt. Im Einzelfall liegt die Entscheidung jedoch bei der jeweiligen Kommune, die zwischen dem öffentlichen Interesse am Fußballgucken und dem Schutz der Nachtruhe abwägen muss. Die WM in Russland beginnt am 14. Juni, das Finale wird am 15. Juli ausgetragen.

(oko)
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